Heirat
Aktuelle Informationen zum Thema «Ehe für alle»
Bei der Abstimmung vom 26.09.2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage der Gesetzesänderung zur Ehe für alle angenommen.
Ab dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz die ersten Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts geschlossen werden. Bis zur Einführung können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung weiterhin durch eine eingetragene Partnerschaft formalisieren. Ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Gesetzesänderung wird es nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.
Paare, die bereits eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln. Beide Partner müssen dafür eine Erklärung auf dem Zivilstandsamt abgeben.
Für Fragen betreffend Umwandundlungsterminen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Ehevorbereitungsverfahren
Zuständigkeit und Fristen
Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut und/oder des Bräutigams. Das Verfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend beim Zivilstandsamt des Wohnortes erfolgen.
Notwendigkeit
Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.
Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung finden Sie in den unten stehenden zusätzlichen Informationen.
Heirat in einer anderen Gemeinde
Wünscht das Brautpaar in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu Heiraten, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.
Erhältliche Dokumente:
Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:
- Nationale Trauungsurkunde
- Internationale Trauungsurkunde
- Familienausweis
Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.
Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
- die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Ehepaars
- die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
- das Bundesamt für Migration, wenn die Ehefrau oder der Ehemann Asylsuchende/r oder anerkannter Flüchtling ist
Gebühren
Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzungen. Information und Beratung der Brautleute betreffend Namensführung | CHF 150.- | |
Trauung für Einwohner des Zivilstandskreises | CHF 75.- (am Samstag CHF 150.-) | |
Trauung in einer Fremdsprache durch Zivilstandsbeamtin | CHF 50.- (am Samstag CHF 100.-) | |
Familienausweis mit Hülle | CHF 50.- | |
Trauungsurkunde (national & international) | CHF 30.- | |
Trauungsermächtigung | CHF 30.- | |
Ehefähigkeitszeugnis | CHF 30.- |
Namensführung
Mit den neuen Bestimmungen im Namens- und Bürgerrecht seit dem 1. Januar 2013 wird die Gleichstellung der Ehegatten verwirklicht.
Keine Auswirkungen
Die Eheschliessung wirkt sich grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht.
Ledignamen als Familiennamen
Die Brautleute können anlässlich der Ehevorbereitung aber erklären, dass Sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen.
Das Zivilstandsamt informiert Sie anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens über die für Ihre Situation zutreffenden Möglichkeiten.
Auswirkungen auf das Bürgerrecht gemäss Bürgerrechtsgesetz ab 1. Januar 2013
Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwirbt ein ausländischer Staatsangehöriger das Schweizer Bürgerrecht nicht.
Gemeinsame Kinder erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie tragen.
Nötige Dokumente
Schweizer Staatsangehörige
- Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
- Sofern Sie ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft sind, wird eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes, benötigt
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Ausländische Staatsangehörige
Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Wir bitten Sie direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokument wir von Ihnen benötigen.
Ausländische Staatsangehörige, die bereits ein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten
Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt des Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.
Fremdsprachige Dokumente
Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die notarielle Beglaubigung darf auf den Übersetzungen nicht fehlen.
Dolmetscher-/in
Am Schalter werden grundsätzlich die Sprachen Deutsch und Englisch angeboten. Falls Sie keine dieser Sprachen verstehen, bitten wir Sie eine sprachvermittelnde Person an den Schalter mitzubringen. Bei Terminen ist die Anwesenheit eines Dolmetschers zwingend notwendig. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dolmetscher brauchen, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Reservation Trautermin 2022/2023
Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis ein Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Dienstag bis Freitag sowie an festgelegten Samstagen im schönen Ratshaussaal in Bülach statt. Am Mittwochmorgen kann neu auch eine Trauung im Trauzimmer im Stadthaus stattfinden. Zusätzlich werden an festgelegten Freitagen Trauungen in Eglisau, Embrach und Lufingen angeboten (siehe Tabellen).
Trauzeiten
Dienstag | Mittwoch im Stadthaus | Donnerstag | Freitag | Samstag |
09.00 Uhr | 09.00 Uhr | 09.00 Uhr | 10.30 Uhr | |
09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 11.15 Uhr |
10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 12.00 Uhr |
11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 12.45 Uhr |
14.00 Uhr | Mittwoch im Rathaus | 14.45 Uhr | 12.00 Uhr | |
14.45 Uhr | 14.00 Uhr | 15.30 Uhr | 12.45 Uhr | |
15.30 Uhr | 14.45 Uhr | 16.15 Uhr | 13.30 Uhr | |
16.15 Uhr | 15.30 Uhr | 17.00 Uhr (Oktober - Februar) | 14.15 Uhr | |
16.15 Uhr | 15.00 Uhr | |||
15.45 Uhr |
Samstags- und Auswärtstrauungen 2022
Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.
Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.
Samstag Bülach 2022 | Trauungen in Embrach 2022 | Trauungen in Eglisau 2022 | Trauungen in Lufingen 2022 |
---|---|---|---|
22. Januar | 18. März | 4. März | 17. Juni |
19. Februar | 29. April | 22. April | 15. Juli |
12. März | 13. Mai | 6. Mai | 26. August |
2. April | 10. Juni | 24. Juni | |
21. Mai | 8. Juli | 22. Juli | |
18. Juni | 5. August | 12. August | |
16. Juli | 23. September | 9. September | |
13. August | 2. Dezember | 16. Dezember | |
17. September | |||
22. Oktober | |||
12. November | |||
10. Dezember |
Samstags- und Auswärtstrauungen 2023
Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.
Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.
Samstag Bülach 2023 | Trauungen in Embrach 2023 | Trauungen in Eglisau 2023 | Trauungen in Lufingen 2023 |
---|---|---|---|
21. Januar | 10. März | 24. März | 16. Juni |
18. Februar | 21. April | 28. April | 14. Juli |
18. März | 12. Mai | 26. Mai | 25. August |
15. April | 9. Juni | 30. Juni | |
13. Mai | 21. Juli | 28. Juli | |
10. Juni | 18. August | 11. August | |
15. Juli | 29. September | 15. September | |
26. August | 1. Dezember | 15. Dezember | |
23. September | |||
14. Oktober | |||
18. November | |||
9. Dezember |
Trauzimmer
Stimmungsvolle Traulokale in Bülach, Embrach, Eglisau und Lufingen.
Adressen der Traulokale
- Rathaus in Bülach: Marktgasse 28, 8180 Bülach
- Altes Gemeindehaus in Embrach: Oberdorfstr. 2, 8424 Embrach
- Weierbachhus in Eglisau: Weierbachstr. 6, 8193 Eglisau
- Blumenland in Lufingen: Im Rain, 8426 Lufingen
Zusätzliche Informationen
Dokumente
-
Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
PDF 85 KB
-
Merkblatt für die Eheschliessung in der Schweiz
PDF 58 KB
-
Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht
PDF 67 KB
-
Fragen und Antworten zum neues Namensrecht
PDF 54 KB
-
Merkblatt für die Namensführug bei Eheschliessung
PDF 77 KB
-
Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland
PDF 43 KB
-
Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten
PDF 36 KB