Heirat

Ehevorbereitungsverfahren

Zuständigkeit und Fristen

Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Partnerin oder des Partners. Das Verfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend beim Zivilstandsamt des Wohnortes erfolgen.

Notwendigkeit

Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.

Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung finden Sie in den unten stehenden zusätzlichen Informationen.

Heirat in einer anderen Gemeinde

Wünscht das Paar in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu heiraten, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.

Erhältliche Dokumente

Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:

  • Nationale Trauungsurkunde
  • Internationale Trauungsurkunde
  • Familienausweis


Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.

Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:

  • die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Paares
  • die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
  • das Bundesamt für Migration, wenn die Partnerin oder der Partner Asylsuchende/r oder anerkannte Flüchtling ist

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Gebühren

Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzungen. Information und Beratung der Brautleute betreffend Namensführung Fr. 150.00  
Trauung für Einwohner des Zivilstandskreises Fr.   75.00
(am Samstag Fr. 150.00)
 
Trauung für Einwohner ausserhalb des Zivilstandskreises

Fr. 125.00

(am Samstag Fr. 250.00)

 
Trauung in einer Fremdsprache durch Zivilstandsbeamtin Fr.   50.00
(am Samstag Fr. 100.00)
 
Zuschlag, wenn Trauung nicht dirket im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren stattfindet  Fr.   50.00  
Familienausweis mit Hülle Fr.   50.00  
Trauungsurkunde (national & international) Fr.   30.00  
Trauungsermächtigung Fr.   30.00  
Ehefähigkeitszeugnis Fr.   30.00

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Namensführung

Mit den neuen Bestimmungen im Namens- und Bürgerrecht seit dem 1. Januar 2013 wird die Gleichstellung der Ehegatten verwirklicht.

Keine Auswirkungen

Die Eheschliessung wirkt sich grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jede Partnerin / Partner behält seinen Namen und sein Bürgerrecht.

Ledignamen als Familiennamen

Das Paar kann jedoch anlässlich der Ehevorbereitung erklären, dass Sie den Ledignamen der Partnerin oder des Partners als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen.

Das Zivilstandsamt informiert Sie anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens über die für Ihre Situation zutreffenden Möglichkeiten.

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Auswirkungen auf das Bürgerrecht gemäss Bürgerrechtsgesetz ab 1. Januar 2023

Jede Partnerin / Partner behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwirbt ein ausländischer Staatsangehöriger das Schweizer Bürgerrecht nicht.

Gemeinsame Kinder erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie tragen.

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Nötige Dokumente

Schweizer Staatsangehörige

  • Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
  • Sofern Sie ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft sind, wird eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes, benötigt

Ausländische Staatsangehörige

Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Wir bitten Sie direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokument wir von Ihnen benötigen.

Ausländische Staatsangehörige, die bereits ein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten

Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt des Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.

Fremdsprachige Dokumente

Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die notarielle Beglaubigung darf auf den Übersetzungen nicht fehlen.

Terminvereinbarung

Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.

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Reservation Trautermin 2024/2025

Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis ein Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Dienstag bis Freitag sowie an festgelegten Samstagen im schönen Ratshaussaal in Bülach statt. Am Mittwochmorgen kann eine Trauung auch im Trauzimmer im Stadthaus stattfinden. Zusätzlich werden an festgelegten Freitagen Trauungen in Eglisau, Embrach und Lufingen angeboten (siehe Tabellen). Trauungen in Freienstein finden auf Anfrage statt.

Trauzeiten

Dienstag Mittwoch im Stadthaus Donnerstag Freitag Samstag
09.00 Uhr   09.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr
09.45 Uhr  09.45 Uhr 09.45 Uhr 09.45 Uhr 11.15 Uhr
10.30 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 12.00 Uhr
11.15 Uhr 11.15 Uhr 11.15 Uhr 11.15 Uhr 12.45 Uhr
14.00 Uhr Mittwoch im Rathaus 14.45 Uhr 12.00 Uhr  
14.45 Uhr 14.00 Uhr 15.30 Uhr 12.45 Uhr  
15.30 Uhr 14.45 Uhr 16.15 Uhr 13.30 Uhr  
16.15 Uhr 15.30 Uhr 17.00 Uhr (Oktober - Februar) 14.15 Uhr  
  16.15 Uhr   15.00 Uhr  
      15.45 Uhr  

Samstags- und Auswärtstrauungen 2024

Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.

Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.

Trauungen in Freienstein finden auf Anfrage statt. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch beim Zivilstandsamt.

 

Samstag Bülach 2024

Trauungen in Embrach 2024

Trauungen in Eglisau 2024

Trauungen in Lufingen 2024

20. Januar 15. März 8. März 14. Juni
24. Februar 12. April 5. April 12. Juli
23. März 31. Mai 17. Mai

23. August

20. April

21. Juni 7. Juni
25. Mai 19. Juli 5. Juli
22. Juni 16. August 30. August
13. Juli 20. September 27. September
24. August    
14. September
19. Oktober
16. November
14. Dezember

Samstags- und Auswärtstrauungen 2025

Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.

Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.

Trauungen in Freienstein finden nach Rücksprache statt. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch beim Zivilstandsamt.

 

Samstag Bülach 2025

Trauungen in Embrach 2025

Trauungen in Eglisau 2025

Trauungen in Lufingen 2025

25. Januar 7. März 21. März 20. Juni
15. Februar 4. April 11. April 11. Juli
15. März 9. Mai 16. Mai 12. September
26. April 27. Juni 13. Juni
24. Mai 18. Juli 4. Juli
21. Juni 15. August 29. August
12. Juli 26. September 19. September
23. August    
13. September
18. Oktober
15. November
6. Dezember

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Trauzimmer

Stimmungsvolle Traulokale in Bülach, Embrach, Eglisau, Lufingen und Freienstein.

Adressen der Traulokale

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