Heirat
Ehevorbereitungsverfahren
Zuständigkeit und Fristen
Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Partnerin oder des Partners. Das Verfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend beim Zivilstandsamt des Wohnortes erfolgen.
Notwendigkeit
Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.
Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung finden Sie in den unten stehenden zusätzlichen Informationen.
Heirat in einer anderen Gemeinde
Wünscht das Paar in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu Heiraten, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.
Erhältliche Dokumente
Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:
- Nationale Trauungsurkunde
- Internationale Trauungsurkunde
- Familienausweis
Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.
Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
- die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Paares
- die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
- das Bundesamt für Migration, wenn die Partnerin oder der Partner Asylsuchende/r oder anerkannte Flüchtling ist
Gebühren
Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzungen. Information und Beratung der Brautleute betreffend Namensführung | Fr. 150.00 | |
Trauung für Einwohner des Zivilstandskreises | Fr. 75.00 (am Samstag Fr. 150.00) | |
Trauung für Einwohner ausserhalb des Zivilstandskreises | Fr. 125.00 (am Samstag Fr. 250.00) | |
Trauung in einer Fremdsprache durch Zivilstandsbeamtin | Fr. 50.00 (am Samstag Fr. 100.00) | |
Zuschalg, wenn Trauung nicht dirket im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren stattfindet | Fr. 50.00 | |
Familienausweis mit Hülle | Fr. 50.00 | |
Trauungsurkunde (national & international) | Fr. 30.00 | |
Trauungsermächtigung | Fr. 30.00 | |
Ehefähigkeitszeugnis | Fr. 30.00 |
Namensführung
Mit den neuen Bestimmungen im Namens- und Bürgerrecht seit dem 1. Januar 2013 wird die Gleichstellung der Ehegatten verwirklicht.
Keine Auswirkungen
Die Eheschliessung wirkt sich grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jede Partnerin / Partner behält seinen Namen und sein Bürgerrecht.
Ledignamen als Familiennamen
Das Paar kann jedoch anlässlich der Ehevorbereitung erklären, dass Sie den Ledignamen der Partnerin oder des Partners als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen.
Das Zivilstandsamt informiert Sie anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens über die für Ihre Situation zutreffenden Möglichkeiten.
Auswirkungen auf das Bürgerrecht gemäss Bürgerrechtsgesetz ab 1. Januar 2023
Jede Partnerin / Partner behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwirbt ein ausländischer Staatsangehöriger das Schweizer Bürgerrecht nicht.
Gemeinsame Kinder erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie tragen.
Nötige Dokumente
Schweizer Staatsangehörige
- Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
- Sofern Sie ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft sind, wird eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes, benötigt
Ausländische Staatsangehörige
Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Wir bitten Sie direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokument wir von Ihnen benötigen.
Ausländische Staatsangehörige, die bereits ein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten
Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt des Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.
Fremdsprachige Dokumente
Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die notarielle Beglaubigung darf auf den Übersetzungen nicht fehlen.
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Reservation Trautermin 2023/2024
Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis ein Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Dienstag bis Freitag sowie an festgelegten Samstagen im schönen Ratshaussaal in Bülach statt. Am Mittwochmorgen kann neu auch eine Trauung im Trauzimmer im Stadthaus stattfinden. Zusätzlich werden an festgelegten Freitagen Trauungen in Eglisau, Embrach und Lufingen angeboten (siehe Tabellen). Trauungen in Freienstein finden auf Anfrage statt.
Trauzeiten
Dienstag | Mittwoch im Stadthaus | Donnerstag | Freitag | Samstag |
09.00 Uhr | 09.00 Uhr | 09.00 Uhr | 10.30 Uhr | |
09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 09.45 Uhr | 11.15 Uhr |
10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 10.30 Uhr | 12.00 Uhr |
11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 11.15 Uhr | 12.45 Uhr |
14.00 Uhr | Mittwoch im Rathaus | 14.45 Uhr | 12.00 Uhr | |
14.45 Uhr | 14.00 Uhr | 15.30 Uhr | 12.45 Uhr | |
15.30 Uhr | 14.45 Uhr | 16.15 Uhr | 13.30 Uhr | |
16.15 Uhr | 15.30 Uhr | 17.00 Uhr (Oktober - Februar) | 14.15 Uhr | |
16.15 Uhr | 15.00 Uhr | |||
15.45 Uhr |
Samstags- und Auswärtstrauungen 2023
Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.
Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.
Trauungen in Freienstein finden auf Anfrage statt. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch beim Zivilstandsamt.
Samstag Bülach 2023 | Trauungen in Embrach 2023 | Trauungen in Eglisau 2023 | Trauungen in Lufingen 2023 |
---|---|---|---|
21. Januar | 10. März | 24. März | 16. Juni |
18. Februar | 21. April | 28. April | 14. Juli |
18. März | 12. Mai | 26. Mai | 25. August |
15. April | 9. Juni | 30. Juni | |
13. Mai | 21. Juli | 28. Juli | |
10. Juni | 18. August | 11. August | |
15. Juli | 29. September | 15. September | |
26. August | 1. Dezember | 15. Dezember | |
23. September | |||
14. Oktober | |||
11. November | |||
9. Dezember |
Samstags- und Auswärtstrauungen 2024
Trauungen am Samstag finden ausschliesslich im Bülacher Rathaussaal statt.
Trauungen in Embrach, Eglisau und Lufingen finden am Freitagnachmittag, ab 14:15 Uhr statt. Maximal drei Trauungen nacheinander.
Trauungen in Freienstein finden nach Rücksprache statt. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch beim Zivilstandsamt.
Samstag Bülach 2024 | Trauungen in Embrach 2024 | Trauungen in Eglisau 2024 | Trauungen in Lufingen 2024 |
---|---|---|---|
20. Januar | 15. März | 8. März | 14. Juni |
24. Februar | 12. April | 5. April | 12. Juli |
23. März | 31. Mai | 17. Mai | 23. August |
20. April | 21. Juni | 7. Juni | |
25. Mai | 19. Juli | 5. Juli | |
22. Juni | 16. August | 30. August | |
13. Juli | 20. September | 27. September | |
24. August | |||
14. September | |||
19. Oktober | |||
16. November | |||
14. Dezember |
Trauzimmer
Stimmungsvolle Traulokale in Bülach, Embrach, Eglisau, Lufingen und Freienstein.
Adressen der Traulokale
- Rathaus in Bülach: Marktgasse 28, 8180 Bülach
(Video) - Altes Gemeindehaus in Embrach: Oberdorfstr. 2, 8424 Embrach
- Weierbachhus in Eglisau: Weierbachstr. 6, 8193 Eglisau
- Blumenland in Lufingen: Im Rain, 8426 Lufingen Blumenland Schweiz AG - Blumenland Schweiz
- Neues Kino Freienstein Programm - Neues KINO - Kino Freienstein-Teufen
Zusätzliche Informationen
Dokumente
-
Gesuch um Durchführung der Eheschliessung
PDF 174 KB
-
Merkblatt für die Eheschliessung in der Schweiz
PDF 58 KB
-
Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht
PDF 67 KB
-
Merkblatt für die Namensführug bei Eheschliessung
PDF 77 KB
-
Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland
PDF 43 KB
-
Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten
PDF 36 KB