Einbürgerung, schweizerische Staatsangehörige
Sie möchten Bülacher Ortsbürger/Ortsbürgerin werden?
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zum Erwerb des Bülacher Bürgerrechts sind:
- mindestens 2 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Bülach
- Fähigkeit zur wirtschaftlichen Erhaltung (kein Bezug von Sozialhilfe, keine Betreibungen oder Verlustscheine, keine Steuerausstände)
- beachten der Rechtsordnung (kein Eintrag im Strafregister, kein hängiges Strafverfahren)
Die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizer in das Gemeinde- sowie das Kantonsbürgerrecht ist gebührenfrei.
Sie können das Gesuchsformular pdf 83 KB sowie den Leitfaden unter den Dokumenten herunterladen und ausfüllen. Senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Stadtbüro Bülach
Einbürgerungen
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Gerne laden wir Sie ein, sich persönlich von uns beraten zu lassen. Melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 044 863 11 11 für die Vereinbarung eines Termins.