Einbürgerung, schweizerische Staatsangehörige
Sie möchten Bülacher Ortsbürger/Ortsbürgerin werden?
Voraussetzungen
Die Stadt nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese
- zum Zeitpunkt der Gesuchstellung seit zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben
- keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen
- wichtige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen (keine offenen Einträge im Betreibungsregister, kein Bezug von Sozialhilfe)
Gerne laden wir Sie ein, sich persönlich von uns beraten zu lassen. Melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 044 863 11 11 für die Vereinbarung eines Termins.
Gebühren
Die Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer kostet Fr. 250.00 pro Person.
Für Personen unter zwanzig Jahren ist die Einbürgerung kostenlos. Personen zwischen zwanzig und 25 Jahren bezahlen die halbe Gebühr. Beides gilt für alle Arten von Einbürgerungen inkl. Ablehnungen und Rückzüge.
Vorgehen
Sie können das Gesuchsformular pdf 55 KB ausfüllen und mit unten aufgeführten Unterlagen per E-Mail oder per Post an folgende Adresse senden:
Stadtbüro Bülach
Einbürgerungen
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Für jede Bewerberin und jeden Bewerber sind dem Einbürgerungsgesuch folgende Unterlagen beizulegen:
- Dokument des Zivilstandsamtes über den Personenstand (nicht älter als drei Monate)
- aktueller Strafregisterauszug (Privatauszug, nicht älter als drei Monate) für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben