Einbürgerung, ausländische Staatsangehörige
Ordentliche oder erleichterte Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:
- Besitz der Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
- Erfolgreiche Integration
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Kenntnisse über die deutsche Sprache
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitglieder
- Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
- Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes Kanton Zürich oder in unseren Leitfäden.
Unterschied Einbürgerung mit und ohne bedingten Rechtsanspruch
Wenn Sie:
- in der Schweiz geboren sind oder
- zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und in der Schweiz während mindestens 5 Jahren den Unterricht auf Volksschul- oder Sekundarstufe II (Kindergarten, Primar-, Sekundar- oder Realschule, Lehre oder Mittelschule) in einer der Landessprachen besucht haben
beachten Sie bitte den Leitfaden mit Rechtsanspruch pdf 702 KB.
Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, beachten Sie bitte den Leitfaden ohne Rechtsanspruch pdf 703 KB.
Erleichterte Einbürgerung
Wer kann sich erleichtert einbürgern lassen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
- staatenlose Kinder
- Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für das erleichterte Einbürgerungsverfahren zuständig. Die Gesuchsformulare der erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Stadtbüro Bülach.
Wir bitten Sie, das Gesuch direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern Wabern