Einbürgerung, ausländische Staatsangehörige

Ordentliche oder erleichterte Einbürgerung

Hinweis: Neues Gesetz im Kanton Zürich ab dem 01. Juli 2023

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen zum neuen Gesetz.

Ordentliche Einbürgerung

Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:

  • Eintrag im Zivilstandsregister
  • Besitz der Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
  • Erfolgreiche Integration
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Kenntnisse über die deutsche Sprache
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitgliedern
  • Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie im Leitfaden pdf 612 KB oder auf der Webseite des Gemeindeamtes Kanton Zürich. Hier finden Sie auch eine Checkliste pdf 70 KB, mit einer Auflistung der Dokumente, welche Sie für Ihr Einbürgerungsgesuch benötigen.

Reichen Sie Ihr Gesuch online unter folgendem Link ein.

Wir bitten Sie, den Deutsch- sowie Grundkenntnistest vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bei der Berufsschule Bülach zu absolvieren. Hier pdf 7 MB finden Sie die Prüfungstermine vom Jahr 2024. Die Testnachweise über die bestandenen Prüfungen sind dem Gesuch beizulegen. Unter folgenden Links finden Sie die Befreiungsgründe für den Deutschtest (KDE) und den Grundkenntnistest.

Erleichterte Einbürgerung

Wer kann sich erleichtert einbürgern lassen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für das erleichterte Einbürgerungsverfahren zuständig. Die Gesuchsformulare der erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Stadtbüro Bülach.

Wir bitten Sie, das Gesuch direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen:

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern Wabern

Team

Fabian Glaser

Fabian Glaser
Leiter Bevölkerungsdienste
Tel. 044 863 11 44
E-Mail

Patricia Spengler

Patricia Spengler
Leiterin Stadtbüro
Tel. 044 863 11 41
E-Mail

Sabrina Steffen
Sachbearbeiterin mbA Stadtbüro
Tel. 044 863 11 43
E-Mail