Einbürgerung, ausländische Staatsangehörige
Ordentliche oder erleichterte Einbürgerung
Hinweis: Neues Gesetz im Kanton Zürich ab dem 01. Juli 2023
Unter folgendem Link finden Sie alle Inforamtionen zum neuen Gesetz.
Ordentliche Einbürgerung
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:
- Eintrag im Zivilstandsregister
- Besitz der Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
- Erfolgreiche Integration
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Kenntnisse über die deutsche Sprache
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitglieder
- Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
- Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie im Leitfaden pdf 158 KB oder auf der Webseite des Gemeindeamtes Kanton Zürich. Hier finden Sie auch eine Checkliste pdf 70 KB, mit einer Auflistung der Dokumente, welche Sie für Ihr Einbürgerungsgesuch benötigen.
Reichen Sie Ihr Gesuch online unter folgendem Link ein.
Wir bitten Sie, den Deutsch- sowie Grundkenntnistest vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs zu absolvieren. Die Testnachweise über die bestandenen Prüfungen sind dem Gesuch beizulegen. Unter folgenden Links finden Sie die Befreiungsgründe für den Deutschtest (KDE) und den Grundkenntnistest.
Erleichterte Einbürgerung
Wer kann sich erleichtert einbürgern lassen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
- staatenlose Kinder
- Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für das erleichterte Einbürgerungsverfahren zuständig. Die Gesuchsformulare der erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Stadtbüro Bülach.
Wir bitten Sie, das Gesuch direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern Wabern