Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien unbürokratisch realisieren: Ausweitung des Meldeverfahrens erfolgreich gestartet

Seit dem 1. Januar 2023 können viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen im Meldeverfahren erstellt werden. Der Kanton Zürich fördert damit den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und kommt seinen energie- und klimapolitischen Zielen nach. Wie ist die Ausweitung des Meldeverfahrens angelaufen und macht die Bülacher Bevölkerung davon Gebrauch? Die Abteilung Planung und Bau der Stadt Bülach zieht nach einem halben Jahr Bilanz.

Die Ausweitung des Meldeverfahrens kommt offenbar gut an in Bülach. Ein Vergleich der Gesuchseingänge zum Vorjahr zeigt, dass die Bülacher Bevölkerung regen Gebrauch von dem Meldeverfahren macht. Im ersten Halbjahr 2023 sind bei der Stadt Bülach dreissig Meldungen für Solaranlagen und vierzig für Wärmepumpen im Meldeverfahren eingegangen. Für die Erstellung von E-Ladestationen gab es ein Gesuch. Die gleiche Anzahl Gesuche ist im gesamten Vorjahr eingereicht worden.

Das Meldeverfahren überzeugt durch den beschleunigten Prozess und eine Kostenreduktion. Denn das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Damit entlastet das Meldeverfahren Bevölkerung und Verwaltung. Die Prüfung der Meldung und die schriftliche Bestätigung erfolgen in der Regel innert Monatsfrist. Allgemein gilt, dass trotz des vereinfachten Verfahrens die geltenden Bau- und Umweltvorschriften eingehalten werden müssen. Die Bauverfahrensverordnung (BVV) regelt zudem im Detail, für welche Bauvorhaben nach wie vor ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist. Auch wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Baubewilligungsverfahren angeordnet werden.

Um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden, werden die Gesuchstellenden gebeten, die Gesuchseingabe vollständig vorzunehmen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

14. Juli 2023