Meldeverfahren

Seit dem 1. Januar 2023 können viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen im Meldeverfahren erstellt werden. Mit der Förderung des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien kommt der Kanton Zürich seinen energie- und klimapolitischen Zielen nach.

Das Vorhaben muss dem Bauamt lediglich gemeldet werden. Die Meldung kann direkt über den Link des Kantons erfolgen.

Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden.