Positive Bilanz der Bülacher Sozialbehörde

Die Sozialbehörde der Stadt Bülach zieht Bilanz zur Legislatur 2014 – 2018. In vielen Belangen konnte eine positive Wirkung erzielt werden. Insbesondere das städtische Arbeits- und Integrationsprogramm „Reissverschluss“ leistet einen wertvollen Beitrag zu einer tieferen Sozialhilfequote.

Die Sozialhilfequote konnte in der vergangenen Legislatur trotz stetigem Bevölkerungswachstum kontinuierlich gesenkt werden. Diese erfreuliche Entwicklung hängt wohl mit dem städtischen Grundsatz „Arbeit statt Sozialhilfe“ zusammen. So werden arbeitsfähige Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen, konsequent an das Arbeits- und Integrationsprogramm Reissverschluss verwiesen. Weiter werden Personen, die über keine Arbeitsfähigkeit mehr verfügen bei der IV angemeldet, mit dem Ziel eine IV-Rente zu erhalten.

Die Sozialbehörde will die Integration von Sozialhilfebeziehenden in den ersten Arbeitsmarkt intensivieren. Damit behalten die betroffenen Menschen ihre arbeitsmarktlichen Fähigkeiten bzw. bauen sie weniger schnell ab. Eine schnelle Integration wirkt sich auch auf die Kosten aus, da die wirtschaftliche Hilfe reduziert oder gar eingestellt werden kann. Zudem kann die Integrationsquote erhöht werden. Die Sozialbehörde hat es sehr befürwortet, dass der Stadtrat der Aufstockung um 50 Stellenprozente beim Arbeits- und Integrationsprogramm Reissverschluss per 1. Juli 2018 zugestimmt hat. Nun sind die personellen Ressourcen vorhanden, um die Integration der betroffenen Menschen zu intensivieren.

Mit der Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im 2013 hat sich die Tätigkeit der Sozialbehörde in der Legislatur 2014 – 2018 stark gewandelt und reduziert. Seither ist die KESB für die Errichtung von Schutzmassnahmen für Kinder und Erwachsene zuständig. Dies hat zu einer einheitlicheren Fallführung geführt. Jedoch muss die Sozialbehörde immer wieder der Finanzierung von teils teuren Platzierungskosten zustimmen, ohne im Verfahren einbezogen zu sein. Dies wird bis zur Einführung (geplant 2021) des neuen Kinder- und Jugendheim-gesetzes (KJG) der Fall sein. Mit diesem wird die Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinde neu geregelt und eine Pauschale pro Einwohner/innen und Jahr festgelegt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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16. August 2018