Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zuständig für das Sozialhilfewesen. Präsidentin ist Frauke Böni.
Folgende Aufgaben sind der Sozialhilfebehörde angegliedert:
- Legt die Handlungsanweisungen sowie die Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe fest (sofern dies nicht durch übergeordnetes Recht geregelt ist) für Fälle aus dem Bereich Sozialberatung.
- Entscheidet über Einsprachen gegen Verfügungen der Sozialberatung.
- Aufsicht über die Sozialberatung.
- Aufsicht und Bewilligung über private und öffentliche Kinderkrippen, private Kinderhorte und Tagesfamilien wobei die Ausführung an Dritte übertragen wurde.
Extranet – Cloud-Lösung
Das Extranet dient als Dateiablage für den Zugriff von aussen.
Link zum Extranet
Behördenmitglieder 2022-2026
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Frauke Böni, E-Mail
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Stefan Basler
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Karin Berner
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Max Elmiger
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Marco Maggetti