Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zuständig für das Sozialhilfewesen. Präsident ist Ruedi Menzi.
Folgende Aufgaben sind der Sozialhilfebehörde angegliedert:
- Legt die Kompetenzordnung sowie die Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe fest (sofern dies nicht durch übergeordnetes Recht geregelt ist) für Fälle aus den Bereichen Sozialberatung und Arbeitsintegration sowie Flüchtlings- und Asylkoordination.
- Entscheidet über Einsprachen gegen Verfügungen der Sozialberatung.
- Aufsicht über die Sozialberatung.
- Aufsicht und Bewilligung über private und öffentliche Kinderkrippen, private Kinderhorte und Tagesfamilien wobei die Ausführung an Dritte übertragen wurde.
Extranet – Cloud-Lösung
Das Extranet dient als Dateiablage für den Zugriff von aussen.
Link zum Extranet
Behördenmitglieder 2018-2022
-
Rudolf Menzi, E-Mail
Präsident Sozialhilfebehörde
-
Stefan Basler
-
Andreas Gisiger
-
Marco Maggetti
-
Rosa Pfister