Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zuständig für das Sozialhilfewesen. Präsidentin ist Frauke Böni.

Folgende Aufgaben sind der Sozialhilfebehörde angegliedert:

  • Legt die Handlungsanweisungen sowie die Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe fest (sofern dies nicht durch übergeordnetes Recht geregelt ist) für Fälle aus dem Bereich Sozialberatung.
  • Entscheidet über Einsprachen gegen Verfügungen der Sozialberatung.
  • Aufsicht über die Sozialberatung.
  • Aufsicht und Bewilligung über private und öffentliche Kinderkrippen, private Kinderhorte und Tagesfamilien wobei die Ausführung an Dritte übertragen wurde.

Extranet – Cloud-Lösung

Das Extranet dient als Dateiablage für den Zugriff von aussen.
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Behördenmitglieder 2022-2026

  • Frauke Böni, E-Mail

  • Stefan Basler

  • Karin Berner

  • Max Elmiger

  • Marco Maggetti