Ab 1. November 2023 gelten neue Parkierungsregeln in Bülach

Ab Anfang November gelten neue Regeln für das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Bülacher Stadtgebiet. Informationen zu den neuen Regeln gibt es unter www.buelach.ch/parkieren. Zudem werden in den nächsten Tagen Info-Flyer in alle Briefkästen verteilt.  

Wer auf öffentlichem Grund parkiert, muss ab November 2023 die Parkscheibe einstellen oder eine Parkgebühr bezahlen. Motorfahrzeuge dürfen ohne spezielle Parkkarte oder Bewilligung nur zeitlich beschränkt parkiert werden. Ebenfalls ab 1. November 2023 gilt ein neuer Gebührentarif für das Parkieren in Bülach.  

Der Stadtrat hat am 20. September 2023 die neue Parkierungsverordnung mit dem dazugehörenden Parkierungs- und Parkkartenreglement, inklusive Gebührentarif, in Kraft gesetzt. Anstoss für die Überarbeitung des Parkierungsregimes in Bülach war die 2017 dem Stadtparlament eingereichte Motion von René Anton. 

Übergangsfrist bis Ende 2023 


Bis Ende Jahr gilt eine Übergangsfrist. Während dieser werden Fahrzeuglenkende, die keine Parkscheibe hinterlegt haben oder über keine entsprechende Bewilligung verfügen, bei Kontrollen auf die neuen Parkierungsregeln aufmerksam gemacht. Es gelten die örtliche Signalisation und das Strassenverkehrsgesetz. 

Information an die Bevölkerung 


Anfang Oktober werden Info-Flyer zum Parkieren auf dem Stadtgebiet in alle Briefkästen verteilt. Personen mit Parkkarten und Nachtparkbewilligungen werden zusätzlich brieflich über alle Neuerungen informiert. Weitere In-formationen gibt es unter www.buelach.ch/parkieren. Für Fragen ist die Stadtpolizei gerne da. 

Christian Mühlethaler 
Stadtschreiber 
Tel. 044 863 11 25 
christian.muehlethaler@buelach.ch 

Bülach, 21. September 2023