Energieplan

Der Energieplan bezweckt die nachhaltige Versorgung der Stadt Bülach mit Wärme-Energie. Die revidierte Fassung des behördenverbindlichen Instruments wurde 2021 vom Stadtrat beschlossen.

Der Weg zur Energieplanung

Die Stadt Bülach trägt seit dem Jahr 1999 das Label «Energiestadt». Die Energieplanung der Stadt wird jedoch bereits seit 1997 betrieben und wurde im Jahr 2008 das erste Mal revidiert. Die zweite Revision ist Ende 2018 gestartet und konnte im Herbst 2021 mit der Genehmigung des Kantons Zürich abgeschlossen werden. Die neuste Ausgabe basiert auf den energiepolitischen Zielsetzungen des Stadtrats und widerspiegelt die aktuellen Entwicklungen.

Zweck

Der Energieplan bezweckt:

  • Nachhaltige Versorgung der Stadt Bülach mit Wärme-Energie
  • Räumliche Koordination des vorhandenen Wärmeangebots
  • Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger
  • Planungs- und Investitionssicherheit schaffen
  • Festlegung von Gebietsausscheidungen und Versorgungsprioritäten

Verbindlichkeit

Der Energieplan ist ein kommunaler Sachplan (durch Exekutive beschlossen) nach dem kantonalen Energiegesetz (EnerG). Der Energieplan ist ein behördenverbindliches Instrument und unter anderem beizuziehen bei:

  • Ortsplanung
  • Richt- und Erschliessungsplanung
  • Baubewilligungsverfahren