Baulinienrevision Chröpflistrasse

Verkehrsbaulinien dienen der Raumsicherung für ausgebaute, auszubauende und geplante Strassen.

Die Verkehrsbaulinien sichern den Raum für die Strasse, Rad- und Gehwege einschliesslich des Mindestabstands von Gebäuden und Anlagen zu den Verkehrsinfrastrukturen.

Gemäss § 110 a. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) haben Eigentümerschaften von Grundstücken, die von Bau- und Niveaulinien betroffen sind, Anspruch auf deren Überprüfung, wenn die Richtplanung den durch die Baulinien gesicherten Ausbau nicht mehr vorsieht.

Eine Eigentümerschaft hat, im Hinblick auf die Bebaubarkeit, um Überprüfung der bestehenden Verkehrsbaulinie angefragt. Die Verkehrsbaulinie wird nun auf Anfrage der Stadt Bülach gesamtheitlich entlang der Chröpflistrasse betrachtet. Da kein Ausbaubedarf der Strasse vorgesehen ist, wird vorliegend geprüft, ob der Baulinienbereich auf das effektiv notwendige Ausmass der Strasse reduziert werden kann.

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 289 vom 23. August 2023 an der Chröpflistrasse die Verkehrsbaulinien aufgehoben und neu festgesetzt.

Massgeblich sind folgende Unterlagen:

  • Situationsplan Mst. 1:500, Gossweiler Ingenieure AG, Bülach, dat. 10. Juli 2023
  • Erläuternder Bericht samt Grundeigentümerverzeichnis Stadt Bülach, dat. 10. Juli 2023

Mit Verfügung Nr. 8525 vom 31. Oktober 2023 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die Verkehrsbaulinienvorlage genehmigt.

Die Unterlagen zur Verkehrsbaulinienvorlage sind während 30 Tagen, d.h. vom 10. November bis am 09. Dezember 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt worden. Es wurden keine Rechtsmittel ergriffen. Die neuen Baulinien sind damit festgesetzt.