Verordnung über die Haushaltsführung mit Globalbudget (Globalbudgetverordnung)

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen: 

  1. Die Verordnung über die Haushaltführung mit Globalbudget wird genehmigt.
  2. Der Stadtrat wird mit der Inkraftsetzung beauftragt. 
  3. Die WoV-Broschüre vom 1. Januar 2011 wird aufgehoben. 
  4. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.