Leistungsvereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe Region Bülach

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen: 

  1. Der jährliche Kredit von 50 000 Franken für die Leistungsvereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe Region Bülach wird genehmigt.
  2. Eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung ab 2028 wird in die Kompetenz des Stadtrates delegiert, sofern sich die Kosten um nicht mehr als 10 000 Franken jährlich verändern. 
  3. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.