Initiative „Boden für kommende Generationen“

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Vom Inhalt und vom Zustandekommen der Volksinitiative «Boden für kommende Generationen“ wird Kenntnis genommen.
  2. Es wird festgestellt, dass die Initiative gültig ist.
  3. Die Initiative wird ohne Gegenvorschlag abgelehnt.