Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Kriterien für Einbürgerungsgespräche 


Neue gesetzliche Grundlagen lassen es den Städten und Gemeinden offen, ob sie Einbürgerungsgespräche führen wollen. 2023 hat der Stadtrat entschieden, in Einzelfällen Einbürgerungsgespräche zu führen. Nun hat er Kriterien festgelegt, wann Einbürgerungsgespräche stattfinden.  
Die Kriterien sind im Leitfaden ordentliches Einbürgerungsverfahren zusammengefasst. Der Leitfaden steht unter www.buelach.ch zur Verfügung. Personen, die sich einbürgern lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören: Deutsch- und Grundkenntnisse, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Kontaktpflege zu Schweizerinnen und Schweizern, Respektieren der Werte der Bundesverfassung, Fördern der Integration von Familienmitgliedern. Beim Beurteilen, inwiefern Personen diese Voraussetzungen erfüllen, muss ihre persönliche Lebensgeschichte berücksichtigt werden. Die nun verabschiedeten Kriterien machen dies möglich.   

Zukunft des Hotels und Restaurant Zum Goldenen Kopf 


Das Hotel und Restaurant Zum Goldenen Kopf gehört der Stadt Bülach. Das aktuelle Pächter-Paar geht im Frühling 2025 in Rente. Danach soll das Hotel/Restaurant neu vermietet werden.   
Die Liegenschaft Zum Goldenen Kopf befindet sich mitten im Zentrum Bülachs. Sie ist historisch und kulturell wertvoll; ein markanter Pfeiler in der Altstadt. Es ist momentan das einzige Hotel in Bülach. Experten schätzen, dass es ein Markt-Potenzial für Hotels in Bülach gibt. Aus diesen Gründen hat der Stadtrat entschieden, dass die Liegenschaft im Eigentum der Stadt Bülach bleibt. Der Bereich Immobilien wird beauftragt, neue Mieter zu suchen.   

Christian Mühlethaler 
Stadtschreiber 
Tel. 044 863 11 25 
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2. April 2024