Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV bezwecken, die finanzielle Situation von Alters- oder Invaliden-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann.

Funktion

Die Sozialversicherungen sind bezüglich den Zusatzleistungen zur AHV/IV für Personen zuständig, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Bülach oder einer der Anschlussgemeinden (Embrach, Höri, Niederglatt, Stadel, Wasterkingen und Winkel) haben.

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Bei der Prüfung des Anspruchs wird neben den Einnahmen und Ausgaben auch das Vermögen in Form eines Vermögensverzehrs berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen ausgerichtet. Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Zusatzleistungen des Kantons Zürich.