Flüchtlings- und Asylkoordination

Die Flüchtlings- und Asylkoordination bietet die Unterbringung und Betreuung sowie Unterstützung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen an.

Flüchtlinge aus der Ukraine
Die Flüchtlings- und Asylkoordination ist zuständig für jene Personen, die ihr vom Kanton zugewiesen werden.

 

Verantwortlichkeiten Bund, Kanton und Stadt Bülach

Für das Asylverfahren sind ausschliesslich Instanzen von Bund und Kanton verantwortlich. Der Auftrag der Flüchtlings- und Asylkoordination beschränkt sich auf die Unterbringung, Beratung und Sozialhilfe. Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer, welche ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Asylfürsorge gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV). Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erhalten wirtschaftliche Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz.

Anzahl zu betreuende Personen

Die Anzahl der zu betreuenden Personen entspricht einem Verteilschlüssel, der vom Kanton immer wieder an die aktuelle Situation angepasst wird.

Leistungen an Asylsuchende

  • fachlich qualifizierte Unterbringung und Betreuung
  • leistet Asylfürsorge gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV)
  • unterstützt die Alltagsbewältigung mit internem Beschäftigungsprogramm

Leistungen an vorläufig aufgenommene Ausländer

  • fachlich qualifizierte Unterbringung und Betreuung
  • leistet Asylfürsorge gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV)
  • persönliche Beratung
  • fördert die Integration gemäss Wirkungsziele der Integrationsagenda (IAZH)

Leistungen an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

  • fachlich qualifizierte Unterbringung und Betreuung
  • wirtschaftliche Hilfe und Beratung erfolgt durch die Sozialberatung der Stadt Bülach