Revision Personalverordnung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
- Die revidierte Personalverordnung mit Rechtswirkung auf den 1. September 2019 zu erlassen.
- Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Geschäftsleitung des Gemeinderats wird mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.
Dokumente
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Revision Personalverordnung Stadt Bülach - Antrag und Weisung
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Ferienanspruch für Mitarbeitende unter 21 und über 49 Jahren - Antrag und Weisung
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Revision Personalverordnung Stadt Bülach - Beilagen 1-5
PDF 3 MB
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Ferienanspruch für Mitarbeitende unter 21 und über 49 Jahren - Beilage 2, VVO Personalgesetz
PDF 35 KB