Revision Personalverordnung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die revidierte Personalverordnung mit Rechtswirkung auf den 1. September 2019 zu erlassen.

  2. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Geschäftsleitung des Gemeinderats wird mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.