Überarbeitung der Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die revidierte Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) tritt vorbehältlich der Rekursfrist per 1. August 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Beitragsverordnung vom 11. Dezember 2017, welche seit 1. August 2018 in Kraft ist.
- Variante 2 der angepassten Beitrags-Tabelle im Anhang zur BVO wird genehmigt und, vorbehältlich der Rekursfrist, ebenfalls per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Rabatt-Tabelle vom 11. Dezember 2017, welche seit dem 1. August 2018 in Kraft ist.
- Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.