Teilrevision Bau- und Zonenordnung Spital Bülach
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Spital Bülach» wird festgesetzt.
- Dem Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss Art. 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
- Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an der Teilrevision Bau- und Zonenordnung «Spital Bülach» vorzunehmen, sofern sich diese im Nachgang von Genehmigungs- oder Rechtsmittelverfahren als notwendig erweisen und kein Ermessen besteht.
- Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.