Teilrevision Bau- und Zonenordnung Spital Bülach

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:

  1. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Spital Bülach» wird festgesetzt.
  2. Dem Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss Art. 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
  3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an der Teilrevision Bau- und Zonenordnung «Spital Bülach» vorzunehmen, sofern sich diese im Nachgang von Genehmigungs- oder Rechtsmittelverfahren als notwendig erweisen und kein Ermessen besteht.
  5. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.