Leistungsvereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe Region Bülach
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Der jährliche Kredit von 50 000 Franken für die Leistungsvereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe Region Bülach wird genehmigt.
- Eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung ab 2028 wird in die Kompetenz des Stadtrates delegiert, sofern sich die Kosten um nicht mehr als 10 000 Franken jährlich verändern.
- Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.