Interpellation zu Investitionsplafond

Interpellation von Jörg Inhelder und Mitunterzeichnender vom 07.10.2015

Aufgrund sehr vager Aussagen im Zusammenhang mit der offensichtlichen Unvereinbarkeit von Investitionsplafond, den geplanten Investitionen 2015 - 2019 sowie dem Bau des ZVG erwarten wir vom Stadtrat die Klärung folgender Fragen:

1. Was gedenkt der Stadtrat investitionsmässig zu tun, um ein (hoffentlich postitives) Abstimmungsresultat der Volksabstimmung zum ZVG unverzüglich in die Tat umzusetzen? Den Plafond anpassen, andere Investitionen zurückstellen oder den Volkswillen missachten? Gibt es allenfalls alternative Lösungsansätze?

2. Sieht der Stadtrat, dass der Bau des ZVG in der Folge nicht nur Abschreibungen verursacht, sondern mindestens in ähnlicher Grössenordnung auch Minderkosten (Entfall Fremdmieten, Standleitungen, Umbauten in fremden Gebäuden, Effizienzsteigerung, etc.) bewirkt?

3. Wie begründet der Stadtrat seine Haltung, dass das ZVG separat ausgewiesen wird und dies vermuten lässt, dass er nicht alles daran setzt, dem Gemeinderat und dem Volk einen guten Vorschlag präsentieren zu können und den dann auch gewillt und in der Lage ist, zügig umzusetzen?

4. Wie will der Stadtrat den Bezug des ZVG auf Juli 2020 (wie in Antrag und Weisung zum Planungskredit erwähnt) sicherstellen, wenn er im Investitionsplan das ZVG wie ausklammert und im 2020 die restlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen (da bei Einhaltung des Plafonds im 2020 für alle Investitionen nur die 5.7 Mio aus 2012 bereitstehen, und das ZVG nach jetzigem Planungsstand nochmals ca. 12 Mio benötigt)?

5. Welche Projekte fielen im Finanzplan 2015-2019 dem Plafond zum Opfer?

6. Nach welchen Kriterien priorisiert der Stadtrat die Investitionsprojekte?