Interpellation betreffend Standort Asylzentrum

Interpellation von Andrea Spycher.

Interpellation

„Gemäss Mitteilung aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 29. Juni 2011 bewilligte derselbe einen Kredit von Fr. 50‘000.00 zur Erarbeitung einer Nutzungsstudie für ein Asylzentrum mit neuem Standort am Müliweg. Das Grundstück befindet sich vis-à-vis der Militärturnhalle.


Ich lade den Stadtrat ein, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat man die im Legislaturprogramm angekündigte Evaluation betreffend Bedarf und Standort Asylzentrum durchgeführt und Alternativen zum Grundstück am Müliweg geprüft? Wenn ja, welche und wie weit hat man diese verfolgt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Weshalb hat man sich schlussendlich für diesen Standort entschieden und wie viele Unterkünfte sind geplant?
  3. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass dieses Gebiet bereits eine ausserordentlich hohe Frequenz an ausländischen Personen aufweist und deshalb nicht nur die Leitung des nahe gelegenen Schulhauses Böswisli sondern auch viele der verbliebenen Schweizer Eltern ihre gr√∂ssten Zweifel an der Zweckm√§ssigkeit und am Sinn dieses Standorts hegen?
  4. Kann der Stadtrat diesen Entscheid städteplanerisch tatsächlich vertreten? Ist der Bau an dieser Lage, auch im Hinblick auf eine spätere Überbauung des jetzigen Fussballplatzes, nicht eine zusätzliche Abwertung des gesamten Gebietes?
  5. Nimmt der Stadtrat mit diesem Entscheid eine zunehmende „Verghettoisierung“ in diesem Quartier in Kauf?
  6. Es ist davon auszugehen, dass der Pachtvertrag des jetzigen Asylzentrums nach dessen Ablauf Ende Juli 2014 nicht mehr verlängert wird. Wäre der Stadtrat an einer Fortführung am jetzigen Standort überhaupt interessiert? Wenn nein, weshalb nicht?
  7. Ist es richtig, dass im vergangenen Jahr noch in bestehende Unterkünfte der Asylbewerber investiert wurde? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür und welche Arbeiten wurden vorgenommen?
  8. Wie hoch ist das aktuell vorgeschriebene Kontingent an Asylplätzen durch den Kanton, bzw. wie viele Asylbewerber beherbergt Bülach aktuell?
  9. Handelt es sich dabei vorwiegend um Familien oder einzelstehende Personen?
  10. Ist der Stadt Bülach das vorgeschriebene Kontingent für die nächsten Jahre bereits bekannt? Wenn ja, welche Begründungen für allfällige Erhöhungen liegen vor?“

Die Begründung erfolgte an der Sitzung vom 14. November 2011 (PDF, 340 Kb) .

Der Stadtrat beschliesst:


1. Die Interpellation von Gemeinderätin Andrea Spycher betreffend Standort Asylzentrum wird wie folgt beantwortet:

zu 1.

Ja, die Evaluation betreffend Bedarf und Standort wurde wie im Legislaturprogramm beschrieben abgeschlossen. Als Alternativen wurden folgende, stadteigene Grundstücke geprüft:

  • Grundst√ºck Schritwisenweg B√ºlach S√ºd
  • Grundst√ºck Berglistrasse
  • Grundst√ºck Sandplatz bei der Sportanlage Hirslen
  • Grundst√ºck alter Bahnhof
  • heutiges Grundst√ºck (Pachtvertragverl√§ngerung)
  • Grundst√ºck Murggasse
  • Grundst√ºck M√ºliweg


Das Grundstück Schritwisenweg ist für einen Stadtpark und evtl. für ein Wohnenplus-Haus vorgesehen. Auf dem Grundstück Bergli ist eine Überbauung mit Wohnenplus-Haus in der Projektierung. Der Sandplatz bei der Sportanlage Hirslen ist Reserveland für die Sportanlage. Der alte Bahnhof bei der Schulanlage Lindenhof ist zu nahe an der Primarschule. Der Pachtvertrag für das heutige Asylzentrum kann nicht verlängert werden. Das Grundstück an der Murggasse dient als Landreserve für spätere Ausbauten der Abwasser-Reinigungs-Anlage (ARA). Da gemäss Legislaturprogramm der Standort f√ºr die Unterkunft der Asylsuchenden der Stadt B√ºlach langfristig gesichert werden soll, kommt auch dieses Grundst√ºck nicht in Frage.

zu 2.

Wie oben beschrieben, blieben ausser dem Müliweg keine geeigneten Standorte mehr übrig. Es ist ein Asylzentrum bestehend aus ein bis drei Gebäuden geplant. Sie sollen so konzipiert werden, dass sie unkompliziert einem erhöhten Bedarf angepasst und erweitert werden können. Aktuell sind 88 bis 108 Plätze geplant.

zu 3.

Die Erfahrung des Stadtrats, der Abteilung Soziales und Gesundheit und aller Personen oder Institutionen, die sich mit Unterkünften für Asylsuchende auseinandersetzen, zeigen klar, dass immer „grösste Zweifel“ und Unverständnis herrschen, wenn an einem Ort Plätze für Asylsuchende bereit gestellt werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäss unabhängig vom geplanten Ort und auch unabhängig vom Ausländeranteil in einem Quartier. Selbst wenn Unterkünfte in abgelegenen Orten geplant oder gebaut werden, ist dies der Fall.

zu 4.

Ja, der Entscheid ist städteplanerisch vertretbar. Die heutige Asylunterkunft im Soli ist im Quartier kaum spürbar. Als vor etwas mehr als 10 Jahren die heutige Unterkunft geplant wurde, gab es heftige Kritik und auch Widerstand der Nachbarn. Heute pflegen die Zentrumsleitung und die Mitarbeitenden einen guten Kontakt zu den Nachbarn. Reklamationen wegen den Asylsuchenden gibt es praktisch keine. Eine Abwertung des Gebiets ist nicht spürbar.

zu 5.

Von einer „Verghettoisierung“ des Quartiers kann aufgrund des geplanten Asylzentrums keine Rede sein. Es handelt sich um ein kommunales Asylzentrum mit einer professionellen Betreuung inkl. Nachtwache. Das Betreuungspersonal ist in der Abteilung Soziales und Gesundheit integriert und die Abteilungsleitung kann bei Bedarf direkt Einfluss nehmen.

zu 6.

Ja, der Stadtrat w√§re an einer Fortführung am jetzigen Standort interessiert. Eine Verlängerung des Pachtvertrages ist jedoch nicht möglich. Die Umzonung und der Gestaltungsplan für dieses Gebiet sind in Arbeit und im Jahr 2012/2013 fertig gestellt. Somit steht der bisherige Standort nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig hat die Stadt Bülach, wie jede Gemeinde im Kanton, die Pflicht genügend Plätze für Asylsuchende bereit zu stellen. Da aktuell nirgends auf dem Stadt-gebiet geeignete Räume für ein Asylzentrum zu finden sind, müssen der Stadtrat und die Ab-teilung Soziales und Gesundheit genug früh planen.

zu 7.

Nein, das ist nicht korrekt. Im Bereich Asylfürsorge wurden ausser den Kosten (die erst im 2011 anfielen) für die Planung der möglichen neuen Unterkunft keine Investitionen getätigt. Im bestehenden Asylzentrum Soli wurden lediglich die absolut nötigsten Unterhaltsarbeiten (z.B. fachgerechte Entfernung von Schimmelpilz in Schlafräumen) durchgeführt. Die Abteilung Soziales und Gesundheit stellt fest, dass die Unterkunft an der Fangletenstrasse 5 (Containerbau), von vielen Personen als Asylunterkunft betrachtet wird. Dies ist nicht korrekt. Bei der Unterkunft an der Fangletenstrasse 5 handelt es sich um Notzimmer für Sozialhilfebeziehende. Die Notzimmer werden durch das Sozialamt und nicht durch die Asylfürsorge begleitet.

zu 8.

Das vorgeschriebene Kontingent beträgt 0,5% der Bülacher Bevölkerung. Somit müsste die Stadt Bülach rund 86 Asylsuchende aufnehmen. Mitte Januar wurden 64 Personen beherbergt.

zu 9.

Heute ist das Asylzentrum vorwiegend mit Einzelpersonen (Frauen und Männer) belegt. Lediglich zwei Familien (Familiennachzug) und eine Mutter mit Kind (Kind ist hier geboren) werden auch von der Asylfürsorge betreut.

zu 10.

Nein, keiner Gemeinde ist das vorgeschriebene Kontingent für die nächsten Jahre bekannt. Im Asylwesen ist es nicht möglich eine langfristige Prognose zu stellen. Es ist nicht vorhersehbar, wo welche Konflikte oder Kriege ausbrechen werden. Auch ist es aus kommunaler Perspektive äusserst schwierig zu beurteilen wie sich die europäische und schweizerische Asylpolitik auf die Gemeinden auswirken wird. Das Kontingent kann jederzeit verändert werden. Auch kann der Kanton von einem Tag auf den anderen der Asylfürsorge Bülach Asylsuchende bis zur Erfüllung des Kontingents zuweisen.