Interpellation betreffend erneuerbare Energien für die Bülacher Bevölkerung
Interpellation von David Galeuchet und Mitunterzeichner.
- Können die Verträge mit den EKZ so angepasst werden, dass in Bülach Naturstrom Basic als Standard Strom an die
Endverbraucher angeboten wird? - Wann laufen die bestehenden Verträge mit den EKZ aus? Müssen die bestehenden Verträge auslaufen, bevor eine Umstellung
auf Naturstrom als Standardstrom möglich ist? - Kann die Stadt Bülach Strom von anderen Anbietern als der EKZ beziehen? Würde es dadurch Kostenvorteile für die
Endverbraucher geben? - Was für Mehrkosten würde eine Umstellung von EKZ Mixstrom auf Naturstrom Basic für den durchschnittlichen Bülacher-Haushalt bzw. Juristische Person in Bülach bedeuten? Wie aufwändig wäre ein „Downgrade“ für die Endverbraucher zum
Mixstrom mit 38% Kernenergie?"
Die Begründung und Beantwortung erfolgte an der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2013.