Interpellation betreffend erneuerbare Energien für die Bülacher Bevölkerung

Interpellation von David Galeuchet und Mitunterzeichner.

  • Können die Verträge mit den EKZ so angepasst werden, dass in Bülach Naturstrom Basic als Standard Strom an die
    Endverbraucher angeboten wird?
  • Wann laufen die bestehenden Verträge mit den EKZ aus? Müssen die bestehenden Verträge auslaufen, bevor eine Umstellung
    auf Naturstrom als Standardstrom möglich ist?
  • Kann die Stadt Bülach Strom von anderen Anbietern als der EKZ beziehen? Würde es dadurch Kostenvorteile für die
    Endverbraucher geben?
  • Was für Mehrkosten würde eine Umstellung von EKZ Mixstrom auf Naturstrom Basic für den durchschnittlichen Bülacher-Haushalt bzw. Juristische Person in Bülach bedeuten? Wie aufwändig wäre ein „Downgrade“ für die Endverbraucher zum
    Mixstrom mit 38% Kernenergie?"

Die Begründung und Beantwortung erfolgte an der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2013.