Anfrage "Kosten Strafverfahren"

Anfrage von Matthias Maag und Mitunterzeichnenden vom 3. März 2022

Begründung:

Da Roland Engeler, Leiter Bevölkerung und Sicherheit, in Sachen Strafanzeige wegen übler Nachrede die wiederholte Beschwerde beim Obergericht nun privat weiterfinanziert, ist mit der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 14.01.2022 der Fall für die Stadt Bülach finanziell abgeschlossen. Vor einiger Zeit hatte schon Stadtrat Hanspeter Lienhart ein Strafverfahren gegen Stefan Basler angestrengt, das aber rechtskräftig eingestellt wurde.

Fragen:

  1. Welche genauen finanziellen Kosten (Verfahrenskosten, Anwaltskosten, etc.) sind der Stadt Bülach im Strafverfahren Engeler/Wülser entstanden?
  2. Wieso wurden schon anfangs teure Anwälte beigezogen, obwohl eine Anzeige auf einem Polizeiposten vom Privatkläger selbst aufgegeben werden kann?
  3. Warum wurde keine deutlich günstigere, aussergerichtliche Einigung angestrebt oder den Gang vor den Friedensrichter erwogen?
  4. Was unternimmt die Stadt Bülach, um ähnliche Angelegenheiten in Zukunft möglichst kostenneutral zu lösen?
  5. Übernahm die Stadt Bülach auch Kosten im Strafverfahren von Stadtrat Hanspeter Lienhart gegen Stefan Basler? Wenn ja, wie hoch waren diese?
  6. Findet der Stadtrat Strafverfahren eine sinnvolle Kommunikationsform im politischen Prozess?