Teilrevision Nutzungsplanung "Umzonung Erachfeld"

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:

  1. Die Teilrevision Nutzungsplanung «Umzonung Erachfeld» wird festgesetzt.
  2. Dem Bericht über die Einwendungen gemäss Art. 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
  3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an der Teilrevision Nutzungsplanung «Umzonung Erachfeld» vorzunehmen, sofern sich diese im Nachgang von Genehmigungs- oder Rechtsmittelverfahren als notwendig erweisen und kein Ermessen besteht.
  5. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.