Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnungen während den Warenmärkten Bülach, Di. 27. Februar 2024, Di. 29. Mai 2024 und Di. 29. Oktober 2024, jeweils ca. 06.00 – ca. 20.00 Uhr

Vorübergehende Sperrung der Bahnhofstrasse (Winterthurer-/ bis Kasernenstrasse), der Kasernenstrasse (Kreisel Post-/Kasernen-/Hochfelderstrasse bis Bahnhofstrasse), der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) und der Marktgasse

Di. 27. Februar 2024, Di. 28. Mai 2024 und Di. 29. Oktober 2024, jeweils ca. 06.00 – ca. 20.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001

Infolge des traditionellen Bülacher Warenmarktes werden die oben genannten Strassenabschnitte jeweils dienstags, 27. Februar 2024, 28. Mai 2024 und 29. Oktober 2024, von ca. 06.00 bis ca. 20.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern ist nicht gestattet.

Das Marktareal wird jeweils dienstags, 27. Februar 2024, 28. Mai 2024 und 29. Oktober 2024, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen ist nicht gestattet.

Signalisation

Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot, an folgenden Orten:

  • Bahnhofstrasse, Kreuzung Bahnhof-/ Winterthurer-/ Lindenhofstrasse, Höhe Bahnhofstrasse13, Rtg. Altstadt, Einmündung in die Bahnhofstrasse
  • Kreuzstrasse, Einmündung in die Bahnhofstrasse
  • Kasernenstrasse, Kreisel, Ausfahrt aus dem Kreisel in die Kasernenstrasse, Rtg. Bahnhof
  • Kopfgasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Grabengasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Hintergasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Rössligasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Rathausgasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Brunngasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Kappelergasse, Einmündung in die Marktgasse
  • Marktgasse, Kreisel, Ausfahrt aus dem Kreisel in die Marktgasse, Rtg. Bahnhof
    (für Zweiradverkehr)
  • Hans-Haller-Gasse, Höhe Gerbegasse, Rtg. Marktgasse

Ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge, der Güterumschlag von Markfahrern und die Zufahrt von Unterhaltsfahrzeugen für den Marktbetrieb.

Signal 2.50, Parkverbot, an folgenden Orten:

  • auf allen gebührenpflichtigen Parkfeldern im Marktareal

Die temporäre Sperrung an den Markttagen dauert voraussichtlich von ca. 06.00 bis ca. 20.00 Uhr.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 24. November 2023

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach

Allmendstrasse 4a

8180 Bülach

Tel. 044 863 13 00

stadtpolizei@buelach.ch