Kommission für Grundsteuern
Präsident ist Dr. Walter Baur.
Die Kommission für Grundsteuern besorgt die Grundsteuereinschätzungen (Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern), entscheidet über Steuerbefreiungen und Nachsteuern sowie über Streitigkeiten beim Steuerbezug und in Fragen des Pfandrechtes für Grundsteuern.