Schulorganisation allgemein

In unserem Eltern-ABC finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Primarschule. Interessante Dokumente und Formulare sind jeweils unter dem entsprechenden Artikel aufgelistet.

Absenzen Schulkinder

Absenzen an hohen religiösen Feiertagen

Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage.

Absenzgesuch hohe religiöse Feiertage pdf 54 KB

Rechtliche Grundlagen pdf 175 KB

Hohe Feiertage der verschiedenen Religionen

Absenzen Schülerinnen und Schüler

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.
Begründete Absenzen müssen der Klassenlehrperson rasch gemeldet werden. Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder nur während eines halben Tages vom Unterricht ferngeblieben wird. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und ver­fallen. Bei besonderen Schulanlässen wie zum Beispiel Besuchs-, Sport-, Projekttagen oder Schulreisen sowie während Projektwochen oder Klassenlagern kann der Bezug von Joker­tagen verweigert werden. Der 1. Schultag nach den Sommerferien beginnt für alle mit einem Begrüssungsritual und gilt als besonderer Schulanlass. Daher darf für den 1. Schultag nach den Sommerferien kein Jokertag bezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Schulstoff inklusive die allgemein aufgetragenen Hausaufgaben nachzuarbeiten.
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche (ausser Jokertag) ist die jeweilige Schulleitung zuständig. Gesuche, welche die Dauer von zwei Schulwochen übersteigen, werden von der Geschäftsleitung der Primarschule behandelt. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu senden.

Absenzgesuch pdf 84 KB
 

Abwesenheit Lehrpersonen

Ausfall der Lehrpersonen

Grundsätzlich findet die Schule immer statt. Die Lehrpersonen sind aufgefordert, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen. In allen Schuleinheiten der Primarschule Bülach ist dafür die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Bei unvorhergesehenen Absenzen der Lehrperson ist im Schulhaus in jedem Fall eine Betreuungslösung vorhanden. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Ausnahmen bilden Teamtage. Diese schulfreien Termine werden jedoch lange Zeit im Voraus bekannt gegeben.

Fortbildung der Lehrpersonen

Stetige Weiterbildung der Lehrpersonen ist sehr wichtig und wird von der Schulpflege unterstützt. Es besteht ein reiches Angebot an berufsbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden ausserhalb der Schulzeit statt. Fällt eine Weiterbildung ausnahmsweise in die Unterrichtszeit, findet der Unterricht für die Schüler gemäss Stundenplan statt. Für die Fortbildung können aber auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren unterrichtet. Gelegentlich finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage auch Teamtage genannt statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Besuchstage

In jedem Schulhaus finden jährlich Besuchstage statt. Diese werden von der jeweiligen Schulleitung frühzeitig angekündigt. Es besteht an diesen Tagen für die Eltern die Möglichkeit einen Einblick in den Schulalltag ihres Kindes zu erhalten. Zudem können Eltern nach Absprache mit der Lehrperson Schulbesuche machen, um ihr Kind in der täglichen Schulsituation zu erleben. Gespräche mit dem Lehrer oder der Lehrerin sind notwendig und jederzeit nach Absprache möglich.

Eltern

Elternabende

Elternabende finden individuell im Schulhaus respektive in der Klasse statt.
Jeweils anfangs Jahr wird zu einem Informationsabend betreffend Zuteilung Kindergarten und 1. Klasse eingeladen.

Elternmitwirkung / Elternmitarbeit

Die Lehrpersonen sind bei vielen Anlässen wie zum Beispiel an

  • Sportanlässen
  • Transporten
  • Exkursionen
  • Klassenlagern

auf die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern angewiesen und schätzen diese sehr. Die Elternmitwirkung ist in allen Schuleinheiten organisiert. Interessierte Eltern melden sich bei der jeweiligen Schulleitung.

Kontakt Eltern / Lehrperson

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson.
Gelangen Sie erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.

Fotografieren und Filmaufnahmen im schulischen Kontext

Fotografieren und Filmen im schulischen Kontext ist aufgrund der erleichterten technischen Grundvoraussetzungen, der Verbreitung von Smartphones sowie der rasanten Zunahme an Verbreitungsmöglichkeiten (E-Mail, Internet, Social Medias) zunehmend mit Problemen verbunden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen sollen vor Missbräuchen durch unfreiwilliges Herstellen oder Verbreiten von Abbildern geschützt werden. Gleichzeitig soll dem Bedürfnis der Eltern, von und für die eigenen Kinder Erinnerungsbilder anzufertigen, angemessen Rechnung getragen
werden.
Weisung zu Fotografieren und Filmaufnahmen pdf 42 KB

Gewaltprophylaxe

Nebst den Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten der Schule ist besonders wichtig.
Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.

Online Sicherheit für Kinder

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Security4kids .

Schulsportkurs "Besser Schwimmen lernen"

Der Schwimmunterricht wird an der Schule Bülach bis zum Ende der 4. Klasse durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben alle Kinder schwimmen gelernt haben und fühlen sich im Wasser wohl. Sollte das Kind die Ziele nicht erreicht haben, kann es nach Empfehlung der Schwimmlehrperson diesen freiwilligen Kurs besuchen. Das Anmeldeformular kann bei der Schwimmlehrperson direkt angefordert werden.

Die Kosten des Kurses werden durch die Primarschule Bülach übernommen.

Telefonieren

Die Telefonnummern der Schuleinheiten lauten:

  • Allmend: 044 863 16 60
  • Hohfuri: 044 863 16 00
  • Lindenhof: 044 863 16 40
  • Schwerzgrueb: 044 863 16 20

Unterricht

Kindergarten

Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt.

In allen Kindergärten gelten folgende Unterrichtszeiten: 

Stundeplan Kindergarten pdf 65 KB
Informationen für den Kindergarteneintritt von A bis Z pdf 74 KB

Unterstufe

In der Unterstufe findet der Unterricht am Vormittag in Blockzeiten statt. Die Schülerinnen und Schüler haben an 5 Vormittagen pro Woche von 08.20 – 12.00 Uhr Unterricht. Der Unterricht am Nachmittag findet individuell 2 bis 3 Mal statt. Für allfällige Freistunden am Vormittag steht eine kostenlose Blockzeitenbetreuung zur Verfügung.

Anmeldeformular kostenlose Blockzeitenbetreuung pdf 97 KB

Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen.

Englisch

Englisch ist im Kanton Zürich die erste Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen. In der 3. + 4. Primarklasse werden 3 Lektionen und in der 5. + 6. Primarklasse 2 Lektionen pro Woche erteilt.

Mittelstufe

Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.

Französisch

Als zweite Fremdsprache lernen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Französisch. Der Unterricht findet während 3 Lektionen pro Woche statt. In der Primarschule werden erste grundlegende Kenntnisse in Französisch erworben. 

Klassenlager

Einmal in der Mittelstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt 22 Franken pro Tag.

Hausaufgaben

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.

Übertritt in die Sekundarstufe

Nicht immer ohne Anspannung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarstufe zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit entsprechend am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Orientierungsabend während der 6. Klasse werden die Anforderungen in den diversen Zweigen der Sekundarstufe genauer vorgestellt.

Weitere Informationen auf der Homepage der Sekundarschule Bülach .

Musikalische Grundausbildung MGA

Die Musikalische Grundausbildung MGA im 2. Kindergarten und der 2. Klasse ist obligatorisch und wird im Stundenplan integriert.

Weitere Informationen auf der Homepage der Musikschule Zürcher Unterland

Projektwoche

Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. Dies bietet die Möglichkeit stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Projektwochen können auch innerhalb einer Klasse oder als Gesamtschulprojekt stattfinden.

Promotionen

Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Über die Promotion in die nächste Klasse oder den Übertritt in die nächste Stufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er auf der Primarstufe die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit. Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen. Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang. Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.

Schulbibliothek

Die Schulbibliotheken umfassen ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Von der 1. Klasse an können die Klassenlehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmässig die Schulbibliothek besuchen und stufengerechte Literatur ausleihen. Bilderbücher, Bücher für das erste Lesealter, Jugendbücher, Sachbücher usw. stehen auf der Primarschulstufe zur Verfügung. Die Schulbibliotheken sind unterteilt in Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarstufenbücher.

Weiteres beim Lehrmittelverlag Kanton Zürich .

Sporttage / Turniere

Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Zeugnis / Noten / Gesamtbeurteilung

Gesamtbeurteilung

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als mathematische Durchschnittsberechnungen. Es wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken (siehe Zeugnis).

Zeugnis

Jeweils Ende Januar und Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ausgestellt. Das Dokument besteht aus einzelnen Zeugnisblättern, die in der Zeugnismappe gesammelt werden.