Namensänderungen

Namenserklärung nach Eheauflösung

Die Eheauflösung durch Scheidung, Tod, Ungültigkeits- oder Verschollenerklärung ab 1. Januar 2013 hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht) keine Auswirkung. Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach der Auflösung der Ehe jederzeit erklären, seinen angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Die Erklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der Schweizer Vertretung abgegeben werden.

Kosten

  • Namenserklärung (inklusiv Beratung und Überprüfung der Personalien): CHF 75.-
  • Bestätigung der Namenserklärung: CHF 30.-

Erklärung bezüglich Wiederannahme des Ledignamens ab 1. Januar 2013

Bei noch bestehender Ehe kann der Ehegatte, der vor dem 1. Januar 2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, (auch wenn er das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt) mittels Erklärung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen.

Nötige Dokumente für die Namenserklärung

Schweizerische Staatsangehörige

  • Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)

Ausländische Staatsangehörige

  • Pass
  • Ausländerausweis


Weitere Dokumente bleiben vorbehalten. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über die genau benötigten Dokumente zur entsprechenden Nationalität.

Terminvereinbarung

Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Gesuche um Namensänderungen für im Kanton Zürich wohnhafte Personen sind beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen. Über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen informiert das Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen/Namensänderungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich, Tel. 043 259 83 63

Details zur Einreichung des Gesuches finden Sie unter untenstehendem Link.