Eintragung der Partnerschaft - Umwandlung in Ehe

Ab dem 1. Juli 2022 ist die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz nicht mehr möglich. Allen Paaren steht ausschliesslich die Ehe offen. Gleichgeschlechtliche Paare, die nach altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese ab dem 1. Juli 2022 in eine Ehe umwandeln. Dafür muss eine Erklärung beim Zivilstandsamt abgegeben werden. Eingetragene Partnerschaften, die nicht umgewandelt werden, bleiben mit den gleichen Rechtswirkungen bestehen.

Voraussetzungen für die Umwandlung

  • Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft, die vor dem 1. Juli 2022 begründet und im Personenstandsregister eingetragen wurde.
  • Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch für eine Terminvereinbarung.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Ausland geschlossene Ehen, die in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft beurkundet wurden, nicht umwandelbar sind. Auf Antrag kann der Zivilstand von der zuständigen Aufsichtsbehörde aktualisiert werden. Informationen über das Vorgehen erhalten Sie vom Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilsandswesen (043 259 83 65 / zivilstandswesen.gaz[at]ji.zh.ch)

Form der Umwandlung

Ihre Umwandlungserklärung nehmen wir gerne in unserem Büro oder auch im zeremoniellen Rahmen entgegen. Die zeremonielle Umwandlung findet unter Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen im Rathaussaal in Bülach statt. Unsere auswärtigen Traulokale stehen für eine Zeremonie aus Kapazitätsgründen nicht zur Verfügung.

Nötige Dokumente

  • Je ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Wenn sie ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft sind, benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als sechs Monate). Das Dokument ist bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes erhältlich.

Gebühren

Umwandlungserklärung kostenlos
Zeremonielle Umwandlung der Partnerschaft  / Zuschlag für Zeremonie im Rathaussaal Fr.  75.00 / Fr. 50.00
Bestätigung der Umwandlung / CIEC Urkunde Fr.  30.00
Familienausweis Fr.  40.00
Umtausch Parnterschafts- in Familienausweis kostenlos

Wirkungen der Umwandlung

Die Erklärung ist per Datum der Unterschriften beider Partnerinnen oder Partner und der Beglaubigung durch die zuständige Amtsperson wirksam. Ab diesem Datum gelten die bisherigen eingetragenen Partnerinnen oder Partner als verheiratet. Die Rechtswirkungen (Altersvorsorge, Einbürgerung) der Umwandlung bzw. der Ehe treten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Begründung der Partnerschaft ein.

Die Umwandlungserklärung hat nach schweizerischem Recht keine Auswirkung auf den Namen. Haben die Partnerinnen oder Partner bei der Eintragung ihrer Partnerschaft entschieden, den bisherigen Namen zu behalten, haben sie mit der Umwandlung nicht erneut die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.