Eintragung der Partnerschaft
Aktuelle Informationen zum Thema «Ehe für alle»
Bei der Abstimmung vom 26.09.2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage der Gesetzesänderung zur Ehe für alle angenommen.
Ab dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz die ersten Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts geschlossen werden. Bis zur Einführung können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung weiterhin durch eine eingetragene Partnerschaft formalisieren. Ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Gesetzesänderung wird es nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.
Paare, die bereits eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln. Beide Partner müssen dafür eine Erklärung auf dem Zivilstandsamt abgeben.
Für Fragen betreffend Umwandundlungsterminen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Infoblatt
Der Bund hat ein Infoblatt erarbeitet, woraus die Voraussetzungen und die rechtlichen Wirkungen der Eintragungen ersichtlich sind.
Seit 1. Januar 2008 können keine Registrierungen nach kantonalem Recht mehr vorgenommen werden. Alle kantonal registrierten Partnerschaften erloschen von Amtes wegen am 31. Dezember 2009.
Vorbereitung der Eintragung
Vor der Eintragung muss beim Zivilstandsamt des Wohnortes das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren durchgeführt werden. Es hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, ansonsten verliert das Verfahren seine Gültigkeit.
Notwendigkeit
Das Vorverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen und die gesetzlichen Voraussetzungen abzuklären. Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.
Zeremonie
Es ist an Ihnen zu entscheiden, ob Sie eine Eintragung mit Zeremonie in einem unserer Trauzimmer oder eine Eintragung ohne Zeremonie wünschen. Partnerinnen bzw. Partner, die eine einfache Eintragung in einem Büro bevorzugen, machen diesen Termin beim Vorgespräch am Schalter direkt ab. Dies können Sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit uns besprechen.
Eintragung in einer anderen Gemeinde
Wünschen die Partnerinnen bzw. Partner ihre Eintragung in einer anderen Gemeinde der Schweiz, wird zuhanden des dortigen Zivilstandsamts eine Eintragungsermächtigung ausgestellt.
Erleichterte Einbürgerung
Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch die ausländische Partnerin bzw. den ausländischen Partner sieht das Gesetz keine Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung vor, wie dies der Fall ist für die ausländische Ehegattin oder den ausländischen Ehegatten von schweizerischen Staatsangehörigen.
Die Eintragung einer Partnerschaft hat keine rechtlichen Wirkungen auf das Schweizer Bürgerrecht.
Namensführung
Ledignamen als Familiennamen
Beide behalten ihren Namen und ihr Bürgerrecht. Die Partner können anlässlich der Vorbereitung zur Eintragung der Partnerschaft erklären, dass Sie den Ledignamen des einen oder anderen Partners als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen. Das Zivilstandsamt informiert Sie anlässlich des Vorverfahrens zur Eintragung der Partnerschaft über die für Ihre Staatsangehörigkeit zutreffenden Möglichkeiten.
Nötige Dokumente
Schweizer Staatsangehörige
- Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
- Sofern Sie ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft sind, wird eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes, benötigt
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Ausländische Staatsangehörige
Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Wir bitten Sie direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokument wir von Ihnen benötigen.
Ausländische Staatsangehörige, die bereits ein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten
Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt eines Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.
Fremdsprachige Dokumente
Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die Beglaubigung muss beim Notariat eingeholt werden.
Dolmetscher-/in
Am Schalter werden grundsätzlich die Sprachen Deutsch und Englisch angeboten. Falls Sie keine dieser Sprachen verstehen, bitten wir Sie eine sprachvermittelnde Person an den Schalter mitzubringen. Bei Terminen ist die Anwesenheit eines Dolmetschers zwingend notwendig. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dolmetscher brauchen, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
Terminvereinbarung
Sobald die Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Wohnortes.
Zusätzliche Informationen
Dokumente
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Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft
PDF 21 KB
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Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht
PDF 67 KB
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Merkblatt über die Namensführung bei Begründung der eingetragenen Partnerschaft
PDF 61 KB
-
Merkblatt über die eingetragene Partnerschaft
PDF 71 KB
-
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
PDF 485 KB