Zuzug / Umzug / Wegzug / Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)

Erledigen Sie Ihren Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von Bülach bequem über das kantonale Portal "eUmzugCH". Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Vermieter sind gebeten, Mieterwechsel frühzeitig zu melden.

Zu- und Wegzüge, Umzüge innerhalb Bülach über eUmzugCH

Zu- und Wegzüge, Umzüge innerhalb Bülach können mit dem eUmzugCH ganz einfach elektronisch gemeldet werden. Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie unter folgendem Link .

Ein- und Auszugsanzeige

Melden Sie als Vermieter, Verwaltung oder Hauseigentümer die Mieterwechsel (Drittmeldepflicht) ganz einfach. Wir bitten Sie, Mieterwechsel möglichst frühzeitig zu melden. Link

Weitere Informationen finden Sie hier .

Anmeldung schweizerische Staatsangehörige

Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Pass/Identitätskarte
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassennachweis KVG

Anmeldegebühr pro erwachsene Person 40 Franken.

Zuzug ausländische Staatsangehörige

Zuzug innerhalb des Kantons Zürich / Zuzug aus einem anderen Kanton - EU/EFTA-Staatsangehörige

Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass/Identitätskarte/Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassennachweis KVG

Anmeldegebühr pro erwachsene Person 40 Franken.

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Zuzug innerhalb des Kantons Zürich - Drittstaatsangehörige

Persönlich am Schalter oder via eUmzugCH.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassennachweis KVG

Anmeldegebühr pro erwachsene Person 40 Franken.

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Zuzug aus einem anderen Kanton - Drittstaatsangehörige

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter des Stadtbüros an. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis für Aufenthaltszweck in der Schweiz (Arbeitsvertrag, Studiumsbestätigung, etc.)
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassennachweis KVG

Anmeldegebühr pro erwachsene Person 40 Franken.

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Zuzug aus dem Ausland

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter des Stadtbüros an. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizerbürger:

  • Heimatschein
  • Pass/Identitätskarte
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis für Aufenthaltszweck in der Schweiz (Arbeitsvertrag, Studiumsbestätigung, etc.)
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Kaufvertrag/Untermietvertrag
  • Eheschein/Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsschein von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern

Bei Drittstaatsangehörigen benötigen wir zusätzlich die Ermächtigung zur Einreiseerlaubnis, das Einreisevisum und den Einreisestempel im Pass.

Anmeldegebühr pro erwachsene Person 40 Franken.

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Wochenaufenthalt

Kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei oder füllen Sie das aufgeführte Formular aus und senden Sie die untenstehenden Unterlagen per Post zu.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • amtlicher Ausweis
  • Original Aufenthaltsausweis (erhältlich bei den Einwohnerdiensten des Hauptwohnsitzes)
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis/Untermietvertrag

Die Gebühr für den Wochenaufenthalt beträgt 100 Franken.

Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter des Stadtbüros möglich. Bitte melden Sie sich im Voraus beim Steueramt Bülach (Tel. 044 863 14 20 oder E-Mail). Sobald Sie dies erledigt haben, kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros für die Abmeldung vorbei, diese ist kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebestätigung beträgt 30 Franken pro erwachsene Person.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • amtlicher Ausweis
  • Bestätigung vom Steueramt betreffend der Kenntnisnahme für die Abmeldung ins Ausland