Ausländerausweise/Visum

Für allgemeine Informationen über den Ausländerausweis wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt des Kantons Zürich. Den Link finden Sie am Ende der Seite.

Verlängerung

Die Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerkategorie Aufenthaltsbewilligung B und Niederlassungsbewilligung C erhalten jeweils ca. ein bis zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung die entsprechenden Formulare vom SEM (Staatssekretariat für Migration) per Post zugestellt. Bitte kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Reisepass/Identitätskarte/Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Die Ausländerausweise sind seit dem 1. Februar 2020 ebenfalls in Kreditkartenformat. Für die Erfassung des Gesichtsbild und der Unterschrift müssen EU-/EFTA-Staatsangehörige persönlich beim Migrationsamt vorsprechen. Termine vereinbaren Sie direkt am Schalter des Stadtbüros.

Drittstaatsangehörige

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Die Ausländerausweise sind biometrisch. Für die Erfassung der Biometriedaten müssen Drittstaatsangehörige persönlich beim Migrationsamt vorsprechen. Termine vereinbaren Sie direkt am Schalter des Stadtbüros.

Verlust

Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren? Bitte melden Sie den Verlust zuerst bei einer schweizerischen Polizei. Dort erhalten Sie eine Verlustanzeige.

Bitte kommen Sie anschliessend persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei. 

EU/EFTA-Staatsangehörige

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass/Identitätskarte/Personalausweis
  • Verlustanzeige


Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Drittstaatsangehörige

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass
  • Verlustanzeige

Ausländerrechtliche Gebühren entnehmen Sie der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.

Visumsbeantragung

Wenden Sie sich bitte an das SEM (Staatssekretariat für Migration). Diese regeln, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen darf.

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie jemanden aus einem visumspflichtigen Land einladen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise auf der Internetseite vom SEM (Staatssekretariat für Migration).

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Weitere Informationen sowie das genaue Vorgehen finden Sie im Merkblatt .