Übersicht lärmige Arbeiten nachts

Allgemeiner Hinweis:

Lärmige Bauarbeiten während der Ruhezeit sind bewilligungspflichtig. Diese Bewilligung
stützt sich auf die Polizeiverordnung der Stadt Bülach und auf die Kantonale Verordnung
über den Baulärm. Die Bestimmungen sind bei sämtlichen Bauarbeiten zu beachten. Verstösse
gegen diese Verordnung werden geahndet. Nichtbeachtung der besonderen Auflagen hat die
Einstellung der Arbeiten und den Entzug dieser Bewilligung zur Folge.

Der Gesuchsteller orientiert vorab die Anwohner über den zu erwartenden Lärm.

Gesuche für lärmige Arbeiten währen der Ruhezeit

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