Im Dialog

Schallschutz A51

Von Rainer Dykowski

Eintrag vom 28.04.2023

Derzeit endet die Schallschutzwand an der A51 auf Höhe der Überquerung Hochfelderstrasse. Dies vermutlich, da früher nördlich dieses Bereichs keine Wohnbebauung vorhanden war. Inzwischen gibt es jedoch mit dem Glasi-Areal ein nördliches Wohngebiet in Autobahnnähe. Frage daher an die Stadt:

(1) Ist der Stadt bekannt, ob die Schallschutzwand im Zuge des Ausbaus der A51 verlängert wird?

(2) Falls nein, wird sich die Stadt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Schallschutzwand bis zur Ausfahrt Bülach Nord verlängert wird?

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 04.05.2023

Guten Tag Herr Dykowski

Bei der A51 handelt es sich um eine Staatsstrasse mit der Zuständigkeit beim Kanton.

Bereits bei der Planung von Bülach Nord (Glasi) war der Strassenlärm der Autobahn ein Thema.

Gemäss Auskunft Auskunft des Kantons kommen entlang der Brücke im Bereich Glasi keine Schallschutzwände in Betracht.

Der Grund dafür besteht in der statischen Belastbarkeit (Querkräfte) des Viaduktes.

Damit dem Schallschutz entsprechend Rechnung getragen wird, definierte die Planung das Baufeld A, welches zurzeit im Bau ist, als Schallriegel und dementsprechend als Gewerbebau.

Freundlich grüsst

Peter Senn
Leiter Planung und Bau