Im Dialog

Pfingsten2023

Von Heiner Ramp

Eintrag vom 05.06.2023

Guten Tag Herr Disch

Wir nehmen Bezug auf die Anfrage von Herrn Moor bezüglich ‚Sonntag=Ruhetag?’ vom 31.5.2023. Auch wir haben uns als Anwohner der Schwimmbadwiese über die Lärmbelastung aufgehalten. Dass Toleranz und Respekt ein friedliches Zusammenleben erst ermöglichen, ist für uns eine Selbst-verständlichkeit - solange sie auf Gegenseitigkeit beruht. Dies war in diesem Fall keineswegs gewährleistet. Auch dass eine Glaubensgemeinschaft einen Gottesdienst im Freien feiert, ist für uns ok. Womit wir aber Mühe haben sind die Tatsachen, dass diese Gottesdienste sich über mehrere Stunden hinziehen, dass die Lieder scheinbar ausschliesslich aus dem Wort ‚Halleluja‘ bestehen und dass das Ganze über Lautsprecheranlage verstärkt in die Welt getragen wird. Da ist der Verdacht auf Missionsarbeit doch naheliegend. Die von Ihnen angenommene Einmaligkeit stimmt leider nicht. Wir wurden fast täglich ‚beschallt‘, Zeitraum vom Freitag, 26. Mai bis Sonntag, 4. Juni, teilweise auch nachts, so geschehen am Samstag, 3. Juni morgens um 00:45!, wovon wir auch aufgewacht sind. Erwähnte ‚Andacht‘ fand wenigstens ohne Lautsprecher statt.

Noch einen Gedanken zur Bevölkerungsmithilfe: Sie bedanken sich bei Herrn Moor für den Hinweis und bitten ihn, weiterhin zu be-obachten. Wäre diese Aufsicht nicht Sache der bewilligenden In-stanz? Machen es sich diese Organe nicht ein bisschen zu einfach, indem sie die Verantwortung den Steuer zahlenden Bürgern und Bürgerinnen delegieren?

Zu guter Letzt noch eine Frage: Am 4. Mai wurden die Anwohner und Anwohnerinnen über die bevorstehende Anwesenheit der ‚Bewegung Schweizer Reisende‘ informiert. Unter anderem hiess es da, dass diese Gäste über ‚die wichtigsten Eckpunkte im Zusammenleben mit den Nachbarn‘ informiert würden. Existiert da-zu ein Benutzerreglement für die Schwimmbadwiese basierend auf der allgemeinen Polizeiordnung?

Gerne erwarten wir Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Familien Engler und Fäh/Ramp, Grampenweg 27c & b

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 08.06.2023

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Klarstellung bezüglich des von Herr Moor genannten Sachverhalts. 

Die Beschwerde von Herr Moor war die einzige uns bekannte Beschwerde, auf die wir umgehend reagiert haben. Wir haben das Gespräch mit den Fahrenden gesucht, um die Angelegenheit zu klären. Bei der Stadtpolizei sind bis heute keine weiteren Beschwerden eingegangen.

Für die Polizei (Stadt- und Kantonspolizei) ist es nicht möglich, eine ständige Präsenz vor Ort sicherzustellen. Wenn jedoch entsprechende Beschwerden eingehen, wird die Polizei vor Ort intervenieren. Daher ist es wichtig, dass die Bevölkerung sich meldet, wenn ein Missstand erkannt wird. Das ermöglicht der Polizei, punktuell, zeitnah und effizient die Situation zu bereinigen.

Die Benutzungsordnung ist den Fahrenden bekannt und ist auch auf der städtischen Webseite veröffentlicht. Bei zukünftigen Reservierungen durch Fahrende werden wir diese nochmals nachdrücklich auf die Pflichten betreffend Ruhe und Ordnung hinweisen.

Ihre Anliegen sind uns wichtig. Wir werden unser Bestes tun, um auch künftig angemessen darauf zu reagieren. Wir zählen dabei sehr gerne auf Ihre Mithilfe.

Freundlich grüsst

Patrick Disch
Leiter Sport und Veranstaltungen