Im Dialog

"Krankhaftes" Mahnwesen von städtischer Debitoren BH

Von Dani Wülser

Eintrag vom 04.01.2024

Krankhaftes Mahnwesen ab schon 7 Tagen der Stadt Bülach bei einem Rechnungsbetrag von lediglich CHF 50.- bei kleinem Zahlungsverzug

Werte Debitorenverwaltung der Stadt Bülach

Ich hätte mal ein Wünschli für’s 2024 an die Debitornabteilung der Stadt Bülach:

Ich hab vor über 40zig Jahren bei meiner KV Ausbildung in einem KMU gelernt, dass man Mahnungen frühestens nach 3 Wochen verschickt, wenn die Zahlung noch nicht eingetroffen ist. Da ansonsten viel zu grosser Aufwand und vorallem Post-Versandkosten. Und wichtig Mahnung effektiv erst versenden nach Check ob Betrag nicht seit gestern auf dem Konto eingetroffen ist.

Und was macht die Stadt Bülach? Sie bringt es doch tatsächlich fertig, per Ausstellungsdatum 30.12.2023 (obwohl die Stadtverwaltung vom 23.12. bis 2.1.2023 geschlossen) am 3.1.2023 per A-Post in einem Briefumschlag eine Mahnungen über einen Betrag von lediglich CHF 50.- - weil die Zahlungsfrist von 7 Tagen überschritten wurde seit Rechnungsausstellungsdatum 22.11. - zu versenden. Und dies notabene obwohl die Fr. 50.- für einen Baurechtsentscheid seit 29.12.2023 auf dem Bank/Postkonto der Stadtverwaltung Bülach ohne Postschalterspesen, da online bezahlt, verbucht sind…..

Liebe Debitorenverwaltung der Stadt Bülach: Bitte überlegt Euch im 2024 ob sich ein solch zusätzlicher grosser und übertriebener Aufwand bei einem solch kleinen Rechnungsbetrag mit mindestens Fr. 1.55 zusätzlich verursachten Kosten lohnt, (bei einem Zahlungsverzug von lediglich 7 Tagen.) Logo ich gebe ja zu; ich war auch ein kleines Schlitzohr, weil ich die Rechnung mit lediglich 7 Tagen Verzögerung bezahlt habe. Aber einem KMU Betrieb käme eine solch „übertriebene und pingelige Mahnerei“ nie in den Sinn, da unnötige Kosten entstehen. Die sind nur schon froh wenn das Geld ohne Spesen auf dem Firmenkonto ist. Oder hat die Stadt Bülach Gewinnbeteiligung bei der Schweizerischen Post?

Wünsche alles Gute im 2024 und „gute Besserung“ in dieser Hinsicht

Euer kritische Bürger Dani Wülser

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 08.01.2024

Guten Tag Herr Wülser

Vielen Dank für Ihren Eintrag «Im Dialog».

Sie erwähnen insbesondere zwei Punkte: Lohnt sich eine Mahnung bei einem kleinem Betrag, und ab welcher Fälligkeit soll gemahnt werden.

Ja, wir mahnen auch «solch kleine Rechnungsbeträge» von 50 Franken und schreiben sie nicht einfach ab. Es wäre gegenüber all den anderen, welche kleinere Beträge bezahlen, nicht fair, wenn wir auf solche Forderungen verzichten würden. Wir sind auch der Meinung, dass die Bülacher Steuerpflichtigen wenig Verständnis hätten, wenn wir kleinere Rechnungsbeträge ohne Mahnungen abschreiben würden.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nach einer Toleranzfrist von 5 Tagen erfolgt die Mahnung. Die Mahnungen werden in der Regel über das Wochenende aufbereitet und am nächsten Arbeitstag versendet. Die Rechnung, für die Sie eine Mahnung erhalten haben, war am 22. Dezember fällig. Sie haben am Freitag, 29. Dezember bezahlt.

Es kann immer wieder vorkommen, dass sich eine Mahnung mit der Zahlung überschneidet. Sie können dies vermeiden, wenn Sie die Rechnung rechtzeitig bezahlen.


Freundlich grüsst


Markus Wanner
Leiter Finanzen und Informatik