Im Dialog

Herausgabe von Namen und Adressen für den Wahlkampf

Von Christian S.

Eintrag vom 22.08.2023

Gem. verschiedenen Zeitungsartikeln hat die sich Juso rund 100’000 Namen und Adressen für den Wahlkampf gesichert.

Die Jungpartei ruft Neuwählerinnen und Neuwähler per Brief an die Urne. Die Adressen haben ihr Gemeinden aus der ganzen Schweiz herausgegeben.

Wurde Bülach auch angefragt? Wenn ja, wurden Namen und Adressen herausgegeben?

Danke für eure Stellungnahme wie die Stadt Bülach mit solchen Anfragen umgeht.

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 23.08.2023

Grüezi Herr S.

Wie viele andere Gemeinden hat die JUSO auch die Stadt Bülach betreffend die Herausgabe von Personendaten von Erstwählenden angefragt.

Das Stadtbüro Bülach hat diese Anfrage geprüft. Die JUSO stützte ihr Anliegen um Bekanntgabe von Personendaten auf § 19 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerkontrollen (MERG), wonach Gemeinden Daten nach § 18 MERG mehrerer Personen nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet bekannt geben kann, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet (lit. a) und nicht weitergegeben werden (lit. b). Ideell ist der Zweck, wenn keine wirtschaftlichen Interessen Motivation für die Auskunftserteilung bildet. Der Beweggrund darf also nicht materieller Natur sein bzw. die Nutzung der Daten darf nicht der Erwirtschaftung eines finanziellen Gewinns dienen, sondern muss «höhere» Ziele verfolgen.

Weil die Anfrage der JUSO die genannten Voraussetzungen nach § 18 MERG erfüllt, hat die Stadt Bülach die Personendaten bekanntgegeben. Personen mit Datensperre nach § 22 Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) waren nicht Bestandteil der Listenauskunft.

Freundliche Grüsse

Fabian Glaser
Leiter Bevölkerungsdienste