Im Dialog

Extreme Kosten Erhöhung bei Quartierfest Bewillungskosten

Von Dani Wülser

Eintrag vom 01.05.2023

Quartierfeste gibt es schon seit Jahrzehnte in Bülach. Nicht erst seit letztem Jahr als dies der Stadtpräsident wieder einmal verkündigte. Um ein solches durchführen zu können - damit u.a. eine Quartierstrasse während einigen Stunden voll- oder teilgesperrt werden kann - benötigt der Quartierorganisator eine Bewilligung seit Jahrzehnten. Doch seit diesem Jahr scheinen die Stadtverantwortlichen von allen guten Geistern verlassen worden zu sein, was die Gebühren dafür anbelangen. Kostete eine solch einfache Quartierfest Gebühr im 2009 noch CHF 20.- und 2011 noch CHF 40.- so verlangt die Stadt nun dafür satte CHF 140.- (CHF 90.- Schreibgebühr und CHF 50.- Bewilligungsgebühr) Zudem umfasst das Bewilligungsschreiben nun über 5 Seiten, nachdem man vor 11 und 14 Jahren noch mit nicht einmal 2 Seiten auskam. Wie rechtfertigen die Stadtverantwortlichen diese massive Kostensteigerung von 250%?

Zudem muss im Zeitalter von modernster Texterfassung bzw. Abspeicherung nur auf der ersten Seite der Bewilligungs Antrager etc. erfasst bzw. geändert werden; die restlichen Seiten sind copy paste. (Erwähnt sei an dieser Stelle, dass diese CHF 140.- dieses Jahr "freundlicherweise" die Stadt Bülach sprich der Steuerzahler übernimmt.....)

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 03.05.2023

Grüezi Herr Wülser

Wie Sie richtig feststellen sind die Gebühren früher und heute anders zusammengesetzt. Die Stadtpolizei hält sich bei der Festlegung der Gebühren strikte an die Gebührenordnung vom 12. Juli 2017, die durch das Stadtparlament erlassen wurde sowie an die geltenden Gebührentarife der Stadt Bülach. Beide Regelwerke wurden gemäss den Vorschriften publiziert und können jederzeit eingesehen werden. Aus diesen Regelwerken ergibt sich die von Ihnen beschriebene Kostengliederung.


Freundlich grüsst


Roland Engeler
Leiter Bevölkerung und Sicherheit