Temporäre Hinausschiebung der Schliessungsstunde

Die Aufhebung der Schliessungsstunde gilt nur für die bewilligten Innenräume.

Hinausschiebung der Schliessungsstunde für einzelne Abende benötigt pro Abend eine separate Bewilligung. Diese ist mindestens zwei Werktage/für Samstag und Sonntag drei Werktage im Voraus zu beantragen.

Gesuch für eine temporäre Hinausschiebung der Schliessungsstunde

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