Vorschlag für eine zeitgemässe dezentrale Organisation des Kantons Zürich

MEDIENMITTEILUNG DER ARBEITSGRUPPE INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT GEMEINDEN 2030

Die Arbeitsgruppe «interkommunale Zusammenarbeit» von Gemeinden 2030 hat einen Vorschlag für eine zeitgemässe dezentrale Organisation des Kantons Zürich erarbeitet. Diesen Vorschlag reichen nun die sechs beteiligte Gemeinden Bülach, Dietlikon, Embrach, Freienstein-Teufen, Opfikon und Wallisellen als Behördeninitiative in Form einer allgemeinen Anregung am 8. Oktober 2021 im Kantonsrat ein.

Warum es eine Gebietsreform braucht

Die Diskussionen im Rahmen von Gemeinden 2030 zeigen deutlich: Zahlreiche Stimmen aus den Gemeinden erachten die aktuellen gemeindeübergreifenden Strukturen nicht mehr als zeitgemäss. Die Bezirkseinteilung stammt im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert (1814/1831) und wird der heutigen Vernetzung zwischen den Gemeinden nicht mehr gerecht. Die Bevölkerungszahl hat sich seither im Kanton Zürich mehr als versechsfacht. Die Besiedlung und Verkehrsverbindungen (Autobahn- und S-Bahnnetz) haben sich grundlegend verändert. Viele Aufgaben der Gemeinden bedingen eine interkommunale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Diese wird jedoch durch die bestehenden Gebietsstrukturen erschwert.

Ziele der Gebietsreform

Die Gebietsreform soll die Zusammenarbeit der Gemeinden in den Regionen vereinfachen. Die Gemeinden sollen ihre Aufgaben weiterhin autonom wahrnehmen können, aber wo notwendig und sinnvoll gemeinsam in einem Verbund der Gemeinden ihrer Region. Im Verbund können die einzelnen Gemeinden wesentliche Effizienzgewinne erzielen.

Inhalt der Behördeninitiative

Die Behördeninitiative verlangt, dass die Zahl der Bezirke im Kanton Zürich auf höchstens zehn begrenzt wird (heute sind es zwölf). Die neu festgelegten Gebiete der maximal zehn Bezirke sollen deckungsgleich sein mit den sogenannten Planungsregionen. Die Karten im pdf am Ende der Seite zeigen zwei mögliche Variante der Gebietszuteilung; die Varianten unterscheiden sich bezüglich Zuordnung des heutigen Bezirks Furttal.

Die Bezirke würden weiterhin die ihnen vom Kanton übertragenen Aufgaben erfüllen. Die Gemeinden einer Planungsregion können sich jedoch dafür entscheiden, zusätzliche Aufgaben interkommunal auf der Ebene der Planungsregionen gemeinsam zu erfüllen. Aufgaben, die mehr und mehr nach solchen regionalen Lösungen verlangen, sind etwa die Planung der Pflegebetten, die Organisation der Spitex oder die Standortförderung. Ob und wie sich die Gemeinden regional organisieren, um zusätzliche Aufgaben interkommunal zu lösen, soll gemäss der Behördeninitiative in der Autonomie der Gemeinden der Planungsregionen liegen.

Behördeninitiative als Abschluss der Arbeiten zur Gebietsreform im Rahmen von Gemeinden 2030

Der jetzt vorliegende Vorschlag ist das Resultat eines mehrjährigen Prozesses. Die Arbeitsgruppe «interkommunale Zusammenarbeiten» hat ihn innerhalb der Plattform Gemeinden 2030, einem Projekt der Direktion der Justiz und des Innern, des Verbandes der Gemeindepräsidien, des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute und des Verbandes Zürcher Schulpräsidien, erarbeitet. Einen ersten Vorschlag hatte die Arbeitsgruppe im Jahr 2020 bei allen politischen Gemeinden, den Planungsregionen und den Bezirksräten in eine Vernehmlassung gegeben. Die Stellungnahmen fielen insgesamt positiv aus, das Reformanliegen erhielt viel Zustimmung. Allerdings gingen auch kritische und ablehnende Rückmeldungen ein. Gestützt auf die Rückmeldungen hat die Arbeitsgruppe ihren Vorschlag überarbeitet und hat ihn im Juni 2021 mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Plattform Gemeinden 2030 diskutiert. Indem nun sechs beteiligte Gemeinden den Vorschlag als Behördeninitiative einreichen, sind die Arbeiten der Arbeitsgruppe «interkommunale Zusammenarbeit» zur Reform der gemeindeübergreifenden Strukturen abgeschlossen. Jetzt soll die Diskussion über die räumliche Struktur des Kantons Zürich auf der zuständigen politischen Ebene stattfinden.

7. Oktober 2021