Verbot für Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk

In Bülach gilt ab 26. Juli 2022, 12 Uhr, ein Verbot für Feuer im Freien und für das Abbrennen von Feuerwerk. Feuerwerk ist auch im Zusammenhang mit der 1. August-Feier verboten. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht.

FEUERVERBOT BLEIBT TROTZ REGEN BESTEHEN

Seit Wochen herrscht in der Region trockenes und heisses Wetter ohne nennenswerte Nieder-schläge. Der Wald und die Landwirtschafsflächen sind ausgetrocknet. Beim Abbrennen von Feuerwerk anlässlich der Bundesfeier und beim Entfachen von Feuern im Freien besteht deshalb ein erhöhtes Risiko von Wald- und Flächenbränden. Bereits ein Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag. Die Stadt Bülach hat unter Einbezug der Spezialisten von Forst, Feuerwehr und Stadtpolizei die Situation beurteilt. Sie hat ein Feuerverbot und ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkt auf dem gesamten Stadtgebiet ab Dienstag,
26. Juli 2022, 12 Uhr, verfügt.

Ab 26. Juli 2022, 12 Uhr, gilt

  • Keine Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien, unabhängig vom Abstand zum Wald
  • Kein Feuerwerk am 1. August – auch nicht an den Tagen davor und danach
  • Kein Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen (Zigaretten)

Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten und funktionierende Löschvorrichtungen sind bereit zu stellen. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gas- oder Elektrogrills verzichtet werden.

Die Stadt Bülach bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten.

Lorenz Bönicke
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 24
E-Mail

26. Juli 2022