Unberechtigter Bezug von Ergänzungsleistungen

Zwei Einwohner Bülachs haben unberechtigt Ergänzungsleistungen bezogen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat sie schuldig gesprochen. Aufgedeckt hat das Vergehen die Abteilung Soziales und Gesundheit.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat zwei Einwohner Bülachs schuldig gesprochen, ein Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Ergänzungsleitungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung begangen zu haben. Die beiden besitzen die österreichische bzw. italienische Staatsbürgerschaft.

Der österreichische Staatsangehörige bezieht seit November 2009 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Im Rahmen der gesetzlichen, periodischen Überprüfung hat er die Frage nach dem Bezug von ausländischen Renten mit Nein beantwortet. Abklärungen bei der Schweizerischen Ausgleichskasse haben ein anderes Resultat ergeben: Der österreichische Staatsangehörige erhält seit Oktober 2015 eine Altersrente aus Deutschland sowie seit Februar 2016 eine Altersrente aus Österreich. Der Beschuldigte wird mit einer Busse von 300 Franken bestraft, hat die Verfahrenskosten von 800 Franken zu tragen und muss die zu viel bezogenen Ergänzungsleistungen in der Höhe von 37 645 Franken zurückzahlen.

Der italienische Staatsangehörige bezieht seit Juli 2013 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Im Anmeldeformular sowie in der ersten gesetzlichen, periodischen Überprüfung verneinte er, Liegenschaften sowie weitere Vermögenswerte im Ausland zu besitzen. Abklärungen haben nun ergeben, dass er seit 1992 Miteigentümer einer Liegenschaft in Italien ist und Mietzinseinnahmen generiert. Zusätzlich verfügt er über Bank- und Postkonten in Italien. Der Beschuldigte wird mit einer Busse von 400 Franken bestraft, hat die Verfahrenskosten von 800 Franken zu tragen und muss die zu viel bezogenen Ergänzungsleistungen in der Höhe von 21 405 Franken zurückzahlen. Zudem wurden die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aufgrund der festgestellten Vermögenswerte und Einnahmen rückwirkend eingestellt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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8. Mai 2019