Umzonung Erachfeld - positives Ergebnis aus Vorprüfung und öffentlicher Auflage

Die Stadt Bülach hat die ersten Schritte zur Umzonung für den Sport- und Erholungspark Erachfeld erfolgreich erledigt. Der Kanton Zürich hat nach seiner Vorprüfung eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Ergebnisse aus der öffentlichen Auflage und der Anhörung der Nachbargemeinden und der Planungsregion Zürcher Unterland sind positiv. Der Stadtrat legt die Umzonung nun dem Stadtparlament zur Festsetzung vor.

Die Stadt Bülach plant im Erachfeld einen regionalen Sport- und Erholungspark. Dafür muss die entsprechende Fläche aus der aktuellen Reserve-, respektive Erholungszone in eine neue Erholungszone umgezont werden. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt geschaffen. Der Stadtrat hat die Unterlagen und den erläuternden Bericht zur Umzonung an seiner letzten Sitzung beschlossen und beantragt dem Stadtparlament, die Umzonung im Erachfeld festzusetzen.

Kantonale Genehmigung in Aussicht gestellt

Die Stadt Bülach hat die geplante Umzonung im Erachfeld letztes Jahr bei der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Raumentwicklung hat die Vorlage geprüft, einige wenige formelle Punkte präzisiert und eine Genehmigung der Umzonung in Aussicht gestellt. Gemäss der Vorprüfung des Kantons stehen der Umzonung keine Hindernisse im Weg.

Positive Bilanz aus öffentlicher Auflage und aus Anhörung der Nachbargemeinden

Zusätzlich zur Vorprüfung durch den Kanton hat die Stadt Bülach die Umzonung des Erachfelds vom 1. September bis zum 30. Oktober 2023 öffentlich aufgelegt und die Nachbargemeinden sowie die Planungsgruppe Zürich Unterland (PZU) angehört. Es sind drei Rückmeldungen zu insgesamt zwölf Einzelpunkten eingegangen, unter anderem zur Dachbegrünung der später zu erstellenden Gebäude, zur Zahl der künftigen Veloabstellpätze und zur Anbindung an ÖV, Fuss- und Velowege. Die Gemeinden Bachenbülach, Embrach, Eglisau, Höri, Glattfelden und Hochfelden sowie die PZU haben keine Einwendungen gegen die Umzonung gemacht. Die Rückmeldung der Gemeinde Winkel ist in den Bericht zu den Einwendungen eingeflossen. Dank der Rückmeldungen konnte die Stadt Bülach den erläuternden Bericht zur Umzonung noch weiter präzisieren und konkretisieren.

Volksabstimmung zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen am 3. März

Das Erachfeld gilt als sogenannte Fruchtfolgefläche. Um den Sport- und Erholungspark erstellen zu können, braucht es deshalb neben der Umzonung auch eine Kompensation. Die Stadt Bülach muss das beanspruchte Ackerland im Erachfeld an einem anderen Ort kompensieren und dafür entsprechende Kompensationsrechte erwerben. Wegen der hohen Nachfrage und dem geringen Angebot sind die Preise für diese Kompensationsrechte stark gestiegen. Das Stadtparlament hat im August 2023 eine Erhöhung des entsprechenden Kredits auf neu insgesamt 9,785 Millionen Franken beschlossen. Die Stimmberechtigten der Stadt Bülach werden am 3. März 2024 über diesen Kredit abstimmen können.

Antrag und Weisung an das Stadtparlament steht unter www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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19. Januar 2024