Überarbeitung des Inventars der kommunalen Schutzobjekte

Die Stadt Bülach überarbeitet derzeit das Inventar der kommunalen Schutzobjekte. Im Zuge dessen wird die hierfür von der Stadt Bülach beauftragte vestigia GmbH ab Mitte März Gebäude auf dem gesamten Stadtgebiet von aussen besichtigen und fotografisch dokumentieren.  

Grundsätzlich erfolgen die Besichtigungen vom öffentlichen Grund aus. In seltenen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende der vestigia GmbH offen zugängliche Privatgrundstücke betreten müssen. Die Stadt Bülach bittet die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, den Zutritt zu gewähren. Die Mitarbeitenden der vestigia GmbH können sich entsprechend ausweisen.  

Das Inventar der kommunalen Schutzobjekte – ein gesetzliche Aufgabe 

Das kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, ein Inventar über die kommunalen Schutzobjekte zu führen. Das aktuelle Inventar der Stadt Bülach stammt aus dem Jahr 1994. Das Inventar listet und dokumentiert potenziell schützenswerte Objekte. Es stellt keine Anordnung von Schutzmassnahmen dar und ist behördenverbindlich.  

Das überarbeitete Inventar wird im zweiten Semester 2023 festgesetzt 

Nach der Besichtigung und der Dokumentation der Gebäude sowie weiterführender Recherche wird pro Objekt über das weitere Vorgehen entschieden: Welche Objekte verbleiben im Inventar, welche werden allenfalls neu ins Inventar aufgenommen und welche entlassen? Es ist geplant, das überarbeitete Inventar der kommunalen Schutzobjekte im zweiten Semester 2023 festzusetzen.  

Für die Überarbeitung des Inventars der kommunalen Schutzobjekte hat der Stadtrat einen Kredit von 154 000 Franken genehmigt.  

Christian Mühlethaler 
Stadtschreiber 
Tel. 044 863 11 25 
E-Mail

9. März 2022