Testkäufe Alkohol und Tabak - Nicht alle Bülacher Betriebe halten sich an die Jugendschutzbestimmungen

Im Auftrag der Stadt Bülach hat das Blaue Kreuz im Juni Testkäufe in Bülach durchgeführt. Das Resultat ist nicht zufriedenstellend. Beim Verkauf von Bier, Wein, saurem Most und Spirituosen ist es zu zahlreichen Verstössen gegen das Jugendschutzgesetz gekommen.

Im Juni sind in 15 Betrieben insgesamt 32 Testkäufe durchgeführt worden. Testkäufe umfassen den Verkauf von Alkohol (Bier, Wein, saurer Most), Spirituosen (Alcopops, Aperitifs) und Tabak.

Weniger als die Hälfte der Betriebe verhielt sich gesetzeskonform

Die Resultate fielen nicht zufriedenstellend aus. Die jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer waren sehr erfolgreich. Sie konnten in einer Mehrzahl der Betriebe Alkohol, Spirituosen und Tabak beziehen. Beim Verkauf von Bier verhielten sich nur 28 % der geprüften Verkaufsstellen gesetzeskonform, bei den Spirituosen 40 % und beim Tabak 45 %. Die fehlbaren Betriebe wurden gleich im Anschluss an den Testkauf getadelt und auf ihre Pflicht zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen. Sie werden in naher Zukunft erneut getestet.

Regelmässige Testkäufe stärken Einhaltung des Jugendschutzes

Stadtrat Rudolf Menzi nimmt die Testresultate zur Kenntnis. Er will die Testkäufe zum Schutz der Jugendlichen beibehalten und regelmässig fortführen. Denn es zeigt sich, dass regelmässige Testkäufe die Einhaltung des Jugendschutzes positiv beeinflussen. Das Blaue Kreuz führt die Testkäufe im Auftrag der Stadt Bülach seit 2011, mit Unterbrüchen, durch. Bei den letzten Testkäufen Ende 2019 war das Resultat positiv: Alle Betriebe bis auf eine Ausnahme haben die Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten. 2020 haben aufgrund der Corona-Pandemie keine Testkäufe stattgefunden.

Ergänzend zu den Testkäufen wird die Stadt Bülach die Betriebe mit Präventionsmassnahmen für das Thema Jugendschutz sensibilisieren.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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1. Juli 2021