Statuten und Friedhof-Verordnung für den Friedhof-Zweckverband Bülach ab 1. Januar 2022 genehmigt

Medienmitteilung des Friedhof Zweckverband Bülach: Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben die neuen Statuten und die Friedhof-Verordnung des Friedhof-Zweckverbandes genehmigt. Sie folgen damit den zustimmenden Empfehlungen des Stadtparlamentes Bülach, aller Gemeindevorständen sowie der Rechnungsprüfungskommission.

Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben wie folgt zugestimmt:
Statuten: JA-Stimmen 6 875 / Nein-Stimmen 695
Friedhof-Verordnung: JA-Stimmen 6 992 / Nein-Stimmen 646

Der Friedhof-Zweckverband Bülach nimmt die Zustimmungen erfreut zur Kenntnis.
Das neue Gemeindegesetz, welches per 1. Januar 2018 in Kraft trat, verlangt von allen Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts. Der Verbandshaushalt wird von den Gemeindehaushalten entflochten. Mit dem heutigen Beschluss wird dem neuen Gemeindegesetz Rechnung getragen.

Parallel zur Statutenüberarbeitung wurden sämtliche Bestimmungen der Friedhof-Verordnung überprüft und die notwendigen Änderungen vorgenommen. Sie betreffen vor allem Anpassungen an die Terminologie des übergeordneten Rechts, der Ruhezeit und an die Voraussetzungen für die Beisetzung Auswärtiger.

Claudia Lingua
Geschäftsstelle
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7. März 2021