Stadthaus: Regionalisierung überholt Planung

Im März 2021 bezieht die Stadtverwaltung das neue Stadthaus an der Allmendstrasse. Geplant und realisiert wurde dieses in den letzten fünf Jahren. In diesem Zeitraum hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden stark erhöht. Immer mehr Dienstleistungen werden von Bülach aus für die Region erbracht. Damit sind die geplanten Raumreserven massiv gesunken. Der Stadtrat befürwortet die Regionalisierung und erwartet eine weitere Stärkung der interkommunalen Kooperation. Um dafür wieder Raumreserven zu schaffen, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bülach Nord (KESB) nicht ins Stadthaus einziehen.

Die Bauarbeiten für das neue Stadthaus an der Allmendstrasse schreiten termingerecht voran. Gemäss aktuellem Stand werden der geplante Bezugstermin im März 2021 und der bewilligte Kredit eingehalten. Eine wesentliche Änderung gegenüber der Planung hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2020 beschlossen: Die KESB wird nicht ins Stadthaus einziehen. Ob die KESB am bisherigen Standort an der Feldstrasse bleibt oder an einen anderen Ort zieht, ist noch offen. Trotz dieser Änderung werden die Ziele, welche mit dem Bau des Stadthauses verbunden sind, mehrheitlich erreicht.

Den Entscheid, dass die KESB nicht ins Stadthaus einziehen wird, hat der Stadtrat nach ausführlicher Prüfung der Lage getroffen. Er anerkennt, dass damit dem im Abstimmungsprozess geäusserte Argument der grösstmöglichen Zentralisierung der Verwaltung teilweise widersprochen wird. Zudem schmälert sich durch diesen Entscheid das Einsparpotenzial. Gleichzeitig erachtet der Stadtrat den Entscheid als zukunftsgerichtet und vertretbar.

Stadtrat steht hinter der Regionalisierung

Weil die KESB nicht ins Stadthaus zieht, wird eine Arbeitsplatzreserve von rund 25 Arbeitsplätzen entstehen. Diese ist wichtig für das Erbringen der städtischen Dienstleistungen. Dienstleistungen, welche die Stadtverwaltung zunehmend für die Region und nicht ausschliesslich für Bülach selbst erbringt. Die Regionalisierung, also das Erbringen von bezahlten Dienstleistungen für die Region, entwickelt sich dynamischer als erwartet. Die Stadt Bülach spielt dabei eine zentrale Rolle, weil die Stadt über ein grosses fachliches Know-how verfügt und dementsprechend professionelle Dienstleistungen anbietet. Ein aktuelles Beispiel ist die durch die gesetzliche Reform der Ergänzungsleistungen ausgelöste Regionalisierung. Der Stadtrat bekennt sich im Legislaturprogramm 2018-2022 zum Engagement für die Region und das partnerschaftliche Verbinden mit Gemeinden der Region. 

Wurde das Stadthaus zu klein geplant?

190 Arbeitsplätze sind geplant, 192 werden es bei Einzug sein. 2017, zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Baukredit, betrug die Arbeitsplatzreserve im Vergleich zum damaligen Bestand an Arbeitsplätzen 30 Prozent. Die Planung ging davon aus, der Arbeitsplatzbedarf sei damit mittel- und langfristig gedeckt. Nun hat die dynamische Entwicklung der Regionalisierung die Planung überholt: Die Planung der Arbeitsplätze basiert auf einer Bevölkerungszahl von 22 000 Personen ohne grössere Regionalisierungen. Man wollte nicht auf Vorrat bauen und den Umgang mit den finanziellen Ressourcen sorgsam gestalten. Die Dynamik der Regionalisierung wurde aus heutiger Perspektive klar unterschätzt.

Jährliches Einsparpotenzial wird geschmälert

Im September 2017 haben die Stimmberechtigten den Kredit von 28 Millionen Franken für den Bau des Stadthauses genehmigt. Sie haben sich damit von den Vorteilen des Stadthauses, unter anderem von jährlichen Einsparungen von rund einer Million Franken, auch durch den Wegfall von Fremdmieten, überzeugen lassen. Indem die KESB nicht ins Stadthaus einzieht, fallen für die Raummiete für die KESB jährlich weiterhin Kosten von maximal 200 000 Franken an. Die jährlichen Einsparungen werden sich also maximal um ca. einen Fünftel reduzieren.

Warum zieht genau die KESB nicht ins Stadthaus ein?

Die KESB Bülach Nord, zuständig für sechzehn Gemeinden, ist grösser als jeder andere Bereich der Stadtverwaltung. Zieht die KESB nicht ins Stadthaus ein, schafft dies sofort am meisten Arbeitsplatzreserven. Damit erhöht der Stadtrat seine Handlungsmöglichkeiten für weitere regional erbrachte Dienstleistungen. Schliesslich wird mit diesem Entscheid auch der Empfehlung von Rechtsexperten Rechnung getragen. Sie raten, dass die KESB als unabhängige Behörde auch räumlich selbstständig sein sollte.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

Bülach, 23. Juni 2020

Links

  • Mehr zum Bau des Stadthaus Bülach, inkl. Webcam