Neue Entschädigungsverordnung - Stadtrat legt Interessenbindungen offen

Auf Beginn der Legislatur 2018-2022 tritt die neue Entschädigungsverordnung (EVO) in Kraft. Die EVO regelt die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre. Und neu auch die Offenlegung der Stadtrats-Mandate und der Umgang mit deren Entschädigung. Die EVO und die Interessenbindungen des Stadtrats sind unter www.buelach.ch/stadtrat veröffentlicht.

Am 26 Juni 2017 hat der Gemeinderat die neue EVO genehmigt. Sie sieht eine höhere Entschädigung des Stadtrats vor. Dies mit dem Ziel, das Milizsystem zu stärken und die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und politischem Amt zu gewährleisten. Die EVO tritt am 1. Juli 2018, mit Beginn der Legislatur 2018-2022, in Kraft.

Mit der Offenlegung der Interessenbindungen erfüllt der Stadtrat frühzeitig die Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes. Dieses fordert die Interessenbindungen bis Ende 2021 offenzulegen.

Funktionsbeschreibungen für jedes Ressort

Zusätzlich besteht neu für jedes Stadtratsressort eine Funktionsbeschreibung. Die Funktionsbeschreibungen zeigen die Aufgaben und den ungefähren Aufwand pro Ressort. Damit veröffentlicht der Stadtrat transparente und aussagekräftige Informationen zu seinem Amt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

27. März 2018