Kommunales Gesamtverkehrskonzept 2022

Die Stadt Bülach wächst und entwickelt sich laufend weiter. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, ist das kommunale Gesamtverkehrskonzept aus dem Jahr 2012 überarbeitet worden. Dessen Inhalte sind in einem partizipativen Prozess zusammen mit der Bevölkerung revidiert worden. Ende 2022 hat der Stadtrat das überarbeitete Gesamtverkehrskonzept verabschiedet.

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept ist in einem partizipativen Prozess zusammen mit der Bevölkerung und verschiedenen Anspruchsgruppen überarbeitet worden. In zwei Workshops und in einer öffentlichen Stadt-Werkstatt nahmen die breit zusammengesetzte Begleitgruppe bzw. die Bevölkerung eine Standortbestimmung vor und definierten die Ziele für das Gesamtverkehrskonzept. Daraus wurden in vier weiteren Workshops und einer weiteren Stadt-Werkstatt Massnahmen abgeleitet.

Freiwillige Vernehmlassung

Anfang 2022 gab der Stadtrat den Bericht und die Massnahmen zum Gesamtverkehrskonzept zur freiwilligen Vernehmlassung für über- und nebengeordnete Planungsträger, Ortsparteien und Interessenvertretende frei. 28 Stellungnahmen gingen ein. Die Stellungnahmen wurden in den Bericht und die Massnahmen des Gesamtverkehrskonzepts eingearbeitet. Die Ziele des Gesamtverkehrskonzepts wurden auf expliziten Wunsch des Stadtrats unverändert beibehalten. Das einerseits, weil die Ziele in einem partizipativen Prozess mit der Bevölkerung erarbeitet wurden und andererseits, weil es dem Stadtrat ein grosses Anliegen ist, alle Verkehrsteilnehmenden gleichermassen zu behandeln.

Das neue Gesamtverkehrskonzept als Zielbild der verkehrlichen Entwicklung

Das neue kommunale Gesamtverkehrskonzept, datiert vom 1. Dezember 2022, stellt ein Zielbild für die verkehrliche Gesamtenwicklung der Stadt Bülach dar. Es umfasst 54 Massnahmen, welche kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt oder als Daueraufgabe zu verstehen sind. Die Massnahmen beinhalten in erster Linie konzeptionelle Überlegungen, welche noch vertieft auszuarbeiten sind. Das Gesamtverkehrskonzept ist behördenverbindlich und muss von der städtischen Exekutive bei ihren verkehrsplanerischen Entscheiden berücksichtigt werden. Der nächste Schritt ist die Erarbeitung eines Umsetzungsprogramms, welches die verschiedenen Massnahmen priorisiert und allfällige Abhängigkeiten zu weiteren Projekten aufzeigt. Eine der prioritären Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept ist die Revision des kommunalen Verkehrsrichtplans.

Bezug der Unterlagen

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept 2022 sowie der Bericht über die eingegangenen Stellungnahmen stehen ab sofort auf der Webseite der Stadt Bülach unter buelach.ch/gesamtverkehrskonzept allen Interessierten zur Verfügung.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

25. Januar 2023