Ja zur Volksinitiative «Boden für die kommenden Generationen»

Die Stimmberechtigten haben Ja zur Volksinitiative «Boden für die kommenden Generationen» gesagt. Die Zustimmung zur Volksinitiative hat eine Änderung der Gemeindeordnung zur Folge. Zukünftig werden Grundstücke im Besitz der Stadt nur noch in Ausnahmefällen verkauft werden können.  Bei einem Verkauf ist vorgängig ein Ersatzkauf zu tätigen.

Die Bülacher Stimmberechtigten haben der Volksinitiative «Boden für die kommenden Generationen» mit 2 830 Ja-Stimmen zu 2 800 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Stadtrat, der die Ablehnung der Volksinitiative empfohlen hat, nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis und wird die Änderung der Gemeindeordnung in die Wege leiten.

Der Stadtrat wie auch das Stadtparlament haben die Volksinitiative «Boden für alle» zur Ablehnung empfohlen. Denn die von der Volksinitiative verlangte Anpassung der Gemeindeordnung engt den Handlungsspielraum im An- und Verkauf von Immobilien deutlich ein. Zudem nimmt die stadträtliche Immobilienstrategie bereits die grundsätzliche Absicht der Volksinitiative, die Landreserven der Stadt Bülach zu erhalten, auf.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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26. September 2021